Am Hauptbahnhof München konnte die Bundespolizei einen 36-Jährigen in Empfang nehmen, der am Dienstagabend (21. November) in einer Regionalbahn an seinem Glied manipuliert hatte. In einer Toilettenanlage im Hauptbahnhof war es zu einem Angriff auf einen 62-Jährigen gekommen. Ein 70-Jähriger schlug und trat auf einen am Boden Liegenden 62-Jährigen ein.
*** Zugbegleitpersonal der Deutschen Bahn AG war im RB16, Fahrstrecke Ingolstadt – München, gegen 21:40 Uhr, nach dem Bahnhof Dachau, auf einen Mitreisenden aufmerksam geworden. Dieser fuhr ohne Ticket im 1. Klasse-Abteil. Mit heruntergelassener Hose saß er am Boden und manipulierte an seinem Geschlechtsteil. Der 36-jährige Rumäne wurde von einer Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof München vorläufig fest- und zur Wache am Gleis 26 mitgenommen. Auf die Ansprache der Beamten reagierte der Wohnsitzlose aggressiv. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wegen Erschleichens von Leistungen sowie exhibitionistischer Handlungen wurde er auf freien Fuß gesetzt.
*** In der Toilettenanlage im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes Münchens kam es gegen 18:30 Uhr zu einem verbalen Streit zweier Alkoholisierter. In dessen Folge schlug ein 70-Jähriger aus Sri Lanka einen 62-Jährigen Deutschen. Zunächst wurde der Angegriffene, ein in Sri Lanka geborener deutscher Staatsangehöriger, vom 70-Jährigen geschubst und gegen eine Glaswand gedrückt. Als dem Mann aus Freising dann ins Gesicht geschlagen worden war, ging er zu Boden. Dort wurde er vom 70-Jährigen mit weiteren Schlägen und Tritten attackiert. Der mit 1,6 Promille alkoholisierte Freisinger äußerte gegenüber den Beamten starke Schmerzen zu verspüren. Er wurde vom Rettungsdienst ärztlich versorgt und anschließend zur Abklärung seines Gesundheitszustandes in eine Münchner Klinik verbracht.
Näheres zu seinen Verletzungen ist bislang nicht bekannt. Ein Atemalkoholtest beim 70-Jährigen, in Milbertshofen Wohnenden, ergab einen Wert von 2,7 Promille. Woran der Streit entbrannte ist nicht bekannt. Auch nicht, ob sich beide kannten oder ob sie ggf. gemeinsam unterwegs waren. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I konnte der bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung Getretene – unter Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung im Gepäck – die Wache der Bundespolizei freien Fußes verlassen.
Bericht der Bundespolizei