Bundespolizei

Bundespolizei – Abgelaufenes Visum und gefälschter Führerschein

Am Montag (8. April) und Samstag (6. April) haben Bundespolizisten einem bangladeschischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert, nachdem dieser versucht hatte, mit einem abgelaufenen Visum unerlaubt einzureisen und zur Arbeit zu fahren. Ein mazedonisches Paar erhielt Anzeigen, weil der Mann ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto seiner Frau unterwegs war. Sein Führerschein war gefälscht.

Am Montagabend kontrollierten Kemptener Bundespolizisten am Grenzübergang Ziegelwies drei Männer, die in einem Transporter mit italienischer Zulassung einreisen wollten. Der 68-jährige Fahrer gab an, mit seinen beiden Mitfahrern, einem 41-jährigen Italiener und einem 42-jährigen Bangladescher, auf dem Weg zum Arbeiten nach Augsburg zu sein. Allerdings war das italienische Visum des Asiaten bereits seit vergangenen Juni abgelaufen. Die Bundespolizisten zeigten den bangladeschischen Staatsangehörigen wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie den Fahrzeuglenker wegen Beihilfe an. Die beiden Italiener durften anschließend ihre Fahrt fortsetzen. Der Bangladescher wurde am Dienstag nach Österreich zurückgewiesen.

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Bild: Bundespolizei

Bereits am Samstagvormittag hatten die Bundespolizisten eine mazedonische Familie am Grenztunnel Füssen (BAB 7) gestoppt. Der 30-jährige Fahrzeuglenker des in Italien zugelassenen Wagens, seine 29-jährige Frau sowie die beiden Kinder konnten sich ordnungsgemäß mit ihren mazedonischen und italienischen Dokumenten ausweisen. Der Fahrzeuglenker legte den Beamten außerdem seinen slowakischen Führerschein vor. Die Bundespolizisten stellten jedoch fest, dass dieser gefälscht war, weswegen sie das Dokument sicherstellten und den Fahrer wegen Urkundenfälschung anzeigten.

Da der Mazedonier nicht über eine erforderliche Fahrerlaubnis verfügte, erhielt er eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft musste der Beschuldigte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro hinterlegen. Auch die Ehefrau wurde wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz angezeigt. Sie hatte als Halterin des Wagens das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis zugelassen. Am späten Nachmittag durfte die Familie dann weiterreisen.

Bundespolizei verhaftet Bosnier im Regionalzug

Im Regionalzug aus Kufstein hat die Bundespolizei am Dienstag (9. April) in Rosenheim einen Bosnier festgenommen, gegen den gleich drei Haftbefehle vorlagen. Der Mann wird voraussichtlich über hundert Tage im Gefängnis bleiben müssen.

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des Zugreisenden konnte sich dieser mit seinem Pass ordnungsgemäß ausweisen. Im Polizeicomputer fanden die Beamten zu seinen Personalien allerdings verschiedene Hinweise: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hatte er noch Geldstrafen offen, die von den Amtsgerichten in Lehrte und Hannover im Jahr 2022 verhängt worden waren. Zusammengerechnet hatte der 36-Jährige einschließlich Verfahrenskosten Justizschulden in Höhe von rund 3.600 Euro.

Am Rosenheimer Bahnhof beendeten die Bundespolizisten die Reise des bosnischen Staatsangehörigen. Er musste den Zug, der in Richtung München fuhr, verlassen und den Beamten zur Dienststelle folgen. Dort gelang es ihm weder, die geforderte Summe selbst zu begleichen, noch, einen Bekannten oder Verwandten zu finden, der ihm finanziell unter die Arme greifen hätte können. Somit blieb ihm keine andere Wahl, als die Haft in der Justizvollzugsanstalt Bernau anzutreten. Die Gerichte hatten ersatzweise Freiheitsstrafen von insgesamt 103 Tagen festgelegt.