Bundespolizei: Mann kommt von Zugfahrt nicht mehr nach Hause

Am Donnerstag (18. April) haben Bundespolizisten am Bahnhof Lindau-Reutin einen deutschen Staatsangehörigen verhaftet. Gegen den Mann lagen drei Haftbefehle aufgrund verschiedener Straftaten vor. Die nächsten zweieinhalb Jahre muss der Verurteilte nun im Gefängnis verbringen.

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte gegen Mittag einen deutschen Fahrgast, der in einem ICE von Innsbruck nach Dortmund unterwegs war. Obwohl der 40-Jährige grenzüberschreitend reiste, führt er keine Ausweispapiere mit. Nachdem die Beamten die mündlich angegebenen Personaldaten überprüft hatten, endete die Zugfahrt für den Mönchengladbacher frühzeitig. Gegen den Reisenden lagen gleich drei Vollstreckungshaftbefehle vor.

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach war wegen Hausfriedensbruchs, Bedrohung und Strafvereitelung auf der Suche nach dem 40-Jährigen. Bereits Ende 2016 war der Gesuchte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Bereits in zehn Monaten wäre die Strafverjährung eingetreten. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls, Bedrohung, Beleidigung, versuchter Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Entziehung elektrischer Energie einen zweiten Haftbefehl gegen den Straftäter erlassen.

Das Urteil hierzu aus dem Jahr 2019 sah eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Ein weiterer Vollstreckungshaftbefehl lag seitens der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Nötigung vor. In diesem Fall hatte der Straftäter die im Jahr 2018 vom Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.250 Euro nicht gezahlt. Die Bundespolizisten lieferten den Verhafteten, nachdem dieser seine Ehefrau informiert hatte, in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.

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Foto: Bundespolizei

Untersuchungshaft: Ukrainer unter Schleusungsverdacht

Am Freitag (19. April) musste ein Ukrainer in München die Untersuchungshaft antreten, nachdem ihn die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei zuvor an der B2 festgenommen hatte. Mit seinem Auto beförderte er vier syrische Migranten. Der Mann wird des Einschleusens von Ausländern beschuldigt.

Die Bundespolizisten stoppten den Pkw, der in Richtung Garmisch-Partenkirchen unterwegs war, am Donnerstag in Kaltenbrunn. Im Wagen befanden sich insgesamt fünf Personen. Der Fahrer konnte sich mit seinem ukrainischen Pass ausweisen. Er verfügte über eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Seine Begleiter konnten sich hingegen nicht ausweisen. Sie gaben an, ursprünglich aus Syrien zu stammen und 17, 18, 21 und 21 Jahre alt zu sein.

Den Beamten erklärte der Fahrzeugführer zunächst, dass er die vier Syrer an einer Tankstelle in Österreich rein zufällig getroffen hätte, verwickelte sich aber im Verlauf seiner Befragung in Widersprüche. Ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge handelt es sich um eine organisierte Schleusung. Dabei hatte der ukrainische Fahrer offenbar gegen Bezahlung die Etappe von Slowenien bis nach Deutschland übernommen. Laut einem der Geschleusten verlangten die Schlepper für die gesamte Tour von ihrer syrischen Heimat bis nach Deutschland pro Person 12.000 Euro.

Der minderjährige Syrer wurde der Obhut des Jugendamtes anvertraut. Der 18- und der eine 21-Jährige suchten um Schutz in der Bundesrepublik nach. Sie wurden einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Der nachweislich in Bulgarien registrierte andere 21-Jährige ist hingegen auf richterliche Anordnung hin in Zurückschiebehaft genommen worden.

Den mutmaßlichen Schleuser, der in Nordrhein-Westfalen gemeldet ist, führte die Bundespolizei beim Haftrichter in München vor. Dieser entschied, dass der 48-Jährige zunächst in Untersuchungshaft zu nehmen sei. Dementsprechend wurde der beschuldigte Ukrainer in eine Münchner Hafteinrichtung gebracht.