Bundespolizei

Am Pfingstsonntag (19. Mai) haben Bundespolizisten in Furth im Wald bei einer 31-jährigen Deutschen einen Geldbetrag in Höhe von rund 300 Euro als Wertersatz eingezogen. Das Amtsgericht Freudenstadt hatte die Vermögenabschöpfung wegen eines Sozialleistungsbetruges angeordnet.

Gegen 20:20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Furth im Wald einen Pkw mit deutscher Zulassung bei der Einreise. Bei der 31-jährigen Beifahrerin stellten die Beamten im Rahmen der Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung fest.

Bundespolizei Waldmünchen Schwarzenfeld
Symbolbild: Bundespolizei

Die Deutsche hatte 2017 Sozialleistungen angenommen, obwohl sie keinen Anspruch mehr darauf hatte. Das Amtsgericht Freudenstadt erließ daraufhin einen Strafbefehl wegen Betruges und ordnete die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von rund 1.000 Euro an.

Die Frau hatte bereits einen Teil ihrer Justizschulden beglichen. Den Restbetrag in Höhe von rund 300 Euro bezahlte sie jetzt freiwillig im Bundespolizeirevier Furth im Wald. Im Anschluss konnte die 31-Jährige ihre Reise fortsetzen.