Am Dienstag (29. August) haben Further Bundespolizisten zwei Reizstoffsprühgeräte sichergestellt. In beiden Fällen wurden die verbotenen Waffen beim Grenzübertritt mitgeführt.

Gegen 15:15 Uhr entdeckten die Beamten bei der Kontrolle eines schwarzen Pkw-Kombi mit deutscher Zulassung das erste illegale Pfefferspray. Der Fahrer, ein 35-jähriger Rumäne mit Wohnsitz in der Oberpfalz hatte es in der Mittelkonsole seines Wagens mitgeführt. Auf der Sprühdose waren keine amtlichen Prüfzeichen vorhanden. Auch eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray hat gefehlt. Derartige Pfeffersprays sind nach dem Waffengesetz nicht erlaubt und deren Besitz unter Strafe gestellt.

Wenige Stunden später, gegen 20:20 Uhr erwischten Zivilfahnder der Bundespolizei einen weiteren Mann mit einem illegalem Pfefferspray.

Die Beamten kontrollierten das Fahrzeug des 39-jährigen Fahrers mit lettischer Staatsangehörigkeit an der Böhmerstraße und fanden im Ablagefach der Fahrertüre die verbotene Sprühdose. Weil der Lette keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er zunächst 100 Euro Sicherheitsleistung für das durchzuführende Strafverfahren bezahlen.

In beiden Fällen stellten die Beamten die verbotenen Reizstoffsprühgeräte sicher und zeigten deren Besitzer wegen Verstößen gegen das Waffengesetz an.

Bericht: Bundespolizei Waldmünchen