Bundespolizei

Touristin wird im Hauptbahnhof bestohlen

Am Montag (6. Mai) hat ein 49-jähriger Deutscher in einem Schnellimbissrestaurant im Hauptbahnhof Nürnberg einer Frau die Handtasche mitsamt Laptop entwendet. Ein aufmerksamer Polizeibeamter hat den Täter kurze Zeit später am Bahnhof wiedererkannt und festgenommen. Die Bundespolizei ermittelt gegen den Mann.

Eine nigerianische Touristin hielt sich Montagnacht gegen 04:30 Uhr in einem Schnellimbiss Hauptbahnhof Nürnberg auf. Aufgrund der Uhrzeit schlief sie im Restaurant ein. Als sie wieder aufwachte, fehlte ihre Handtasche, in der sich unter anderem ein Laptop befand. Sie zeigte sofort den Diebstahl in der naheliegenden Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Nürnberg an. Bei einer durchgeführten Videorecherche konnte der Täter durch die Beamten identifiziert werden. Die anschließende Fahndung im Hauptbahnhof Nürnberg führt zu einem raschen Erfolg.

Der 49-Jährige konnte noch im Hauptbahnhof angetroffen und festgenommen werden. Einen Großteil des Diebesguts führte er nicht mehr mit sich, dieses wurde außerhalb des Bahnhofs aufgefunden. Bei sich hatte er jedoch noch den Ausweis der Nigerianerin. Der Wert des entwendeten Gutes beläuft sich auf ca. 4.200 Euro. Die Gegenstände wurden der Besitzerin wieder ausgehändigt.

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg leitete gegen den Mann ein Verfahren wegen Diebstahls ein.

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Symbolbild der Bundespolizei

Mutter verhindert Gefängnisaufenthalt des Sohns

Ein 34-Jähriger war am Montagabend (6. Mai) schon beinahe auf dem Weg von der Bundespolizei in Rosenheim in die nächstgelegene Haftanstalt. Die Mutter des gesuchten Münchners konnte den Gang ins Gefängnis aber gerade noch abwenden. Dank ihrer finanziellen Unterstützung blieben dem Sohn 60 Tage hinter Gittern erspart.

Bei der Überprüfung der Personalien des deutschen Staatsangehörigen in einem Regionalzug aus Österreich fanden die Bundespolizisten kurz vor dem Halt in Rosenheim heraus, dass gegen ihn ein Strafbefehl vorliegt. Demnach hatte das Amtsgericht München wegen einer von ihm begangenen Körperverletzung im September 2022 eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro festgesetzt. Alternativ wäre eine zweimonatige Freiheitsstrafe in Frage gekommen. Der Mann musste seine Zugfahrt am Rosenheimer Bahnhof beenden und den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. Dort gelang es ihm mangels finanzieller Möglichkeiten zunächst nicht, den geforderten Betrag zu zahlen. Insofern stellte er sich bereits darauf ein, die mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen.

Erst ein Anruf veränderte seine Situation. Die telefonisch verständigte Mutter erklärte sich bereit, für ihr erwachsenes Kind einzuspringen und zahlte das Geld bei einer Polizeidienststelle im Landkreis München ein. Dank der somit beglichenen Geldstrafe konnte ihr Sohn die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim verlassen.

Allerdings gaben ihm die Beamten noch einen Bescheid über offene Gerichtskosten von rund 1.200 Euro mit. Ob das die vorerst letzte Justizforderung bleibt, wird sich zudem zeigen. Die Münchner Staatsanwaltschaft wurde von den Bundespolizisten über die aktuelle Anschrift des Mannes informiert, da diese ihm aufgrund laufender Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Hausfriedensbruchs noch Post zukommen lassen möchte.

Dokumente und gefälschtes Visum im Schuh versteckt

Am Montag (6. Mai) haben Bundespolizisten einen tunesischen Staatsangehörigen in Zurückweisungshaft eingeliefert. Der Migrant hatte sich am Vortag als Marokkaner ausgegeben und versucht, unerlaubt mit dem Fernbus über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) nach Deutschland zu gelangen. Außerdem hatte der vermeintliche Marokkaner ein gefälschtes Dokument bei sich.

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Sonntagmorgen (5. Mai) die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Barcelona-München. Ein Passagier, der keine Reisedokumente vorweisen konnte, gab seine Personalien gegenüber den Beamten mündlich an. Dabei behauptete der Mann, marokkanischer Staatsbürger zu sein.

Bei der späteren Durchsuchung in der Dienststelle fanden die Bundespolizisten allerdings einen im Schuh versteckten gültigen tunesischen Ausweis sowie einen Reisepass mit einem spanischen Schengenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Die Personalien in den Dokumenten stimmten nicht mit den zuvor getätigten Angaben des 25-Jährigen überein. Die Beamten stellten außerdem fest, dass es sich bei dem Visum um eine Fälschung handelte, woraufhin sie das Dokument sicherstellten.

Weiterhin fanden die Polizisten ein auf den Tunesier ausgestelltes Busticket, aus dem der Bereich mit dem Namen herausgerissen worden war.

Mit diesen Feststellungen konfrontiert, gab der Beschuldigte an, so einer möglichen Rückführung entgehen zu wollen. Er habe von einem Bekannten gehört, dass marokkanische Staatsangehörige nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, Tunesier hingegen schon. Während seines Aufenthaltes in der Dienststelle führte der Mann absichtlich einen Brechreiz herbei, woraufhin er sich im Gewahrsamsraum übergab.

Die Bundespolizisten zeigten den Tunesier wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen, versuchter unerlaubter Einreise sowie der Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe an.

Der Migrant musste für die Kosten seiner Rückführung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 230 Euro hinterlegen. Außerdem belegten die Bundespolizisten den Mann mit einem dreijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Die Beamten führten den 25-Jährigen am Montagnachmittag beim Amtsgericht Lindau vor. Die Richterin beschloss die Haft zur Sicherung der Zurückweisung nach Tunesien, woraufhin die Bundespolizisten den Migranten in die Abschiebehafteinrichtung Hof einlieferten.