Bundespolizei

Männer müssen mehrere Monate in Haft

Am Samstagvormittag (9. März) haben zwei Männer mit ihrer Einlieferung ins Bernauer Gefängnis jeweils ihr Vorhaben, mit dem Bus in Richtung München zu reisen, für längere Zeit aufgeben müssen. Die Bundespolizei hatte die beiden bei Grenzkontrollen auf Höhe Kiefersfelden verhaftet. Der Deutsche hat sieben Monate, der Marokkaner 100 Tage hinter “schwedischen Gardinen” zu verbüßen.

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Bei der Personalienüberprüfung an der A93 fanden die Bundespolizisten heraus, dass der 58-jährige Insasse eines in Italien zugelassenen Reisebusses mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach war der deutsche Staatsangehörige im Jahr 2022 vom Landgericht München wegen Urkundenfälschung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Statt die festgesetzte Haft anzutreten, hatte er sich offenbar an einem unbekannten Aufenthaltsort abgesetzt. Bis Oktober wird er voraussichtlich in der Justizvollzugsanstalt Bernau bleiben müssen.

Dorthin brachten die Beamten der Rosenheimer Bundespolizei auch einen marokkanischen Businsassen. Ihn hatte, wie sich bei der Einreisekontrolle mithilfe des Polizeicomputers ergab, das Amtsgericht München im vergangenem Jahr wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Um seine Justizschulden hatte sich der 56-Jährige bislang allerdings nicht gekümmert. Mangels finanzieller Möglichkeiten war er bei der Grenzkontrolle nicht in der Lage, die Forderung zu begleichen. Ersatzweise hatte das Gericht eine 100-tägige Freiheitsstrafe festgesetzt. Diese wird er in der Bernauer Haftanstalt abzusitzen haben.

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Foto: Bundespolizei

Mutmaßlicher Schleuser pfercht sich und acht Menschen in einen Pkw

Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Freilassing hat am Samstag (9. März) einen mutmaßlichen Schleuser gefasst. Acht Menschen soll der unter Drogeneinfluss stehende Mann in einen VW Passat gequetscht haben. Spuren am Fahrzeug weisen auf mindestens einen Unfall während der Fahrt hin. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein – Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität – ermittelt nun die Bundespolizei.

Gegen 16:50 Uhr hat eine Streife der Bundespolizeiinspektion Freilassing an der B 305, Höhe Kläranlage Berchtesgaden, einen parkenden VW Passat mit tschechischer Zulassung festgestellt. Das Fahrzeug fiel auf, da es frische Unfallschäden aufwies. Es fehlten unter anderem beide Außenspiegel. Trotz verdunkelter Scheiben erkannten die Beamten, dass das Fahrzeug überbesetzt war.

Als die Bundespolizisten das Fahrzeug kontrollieren wollten, fuhr der Pkw davon. Auch eine Reaktion auf deutliche Anhaltezeichen, blaues Blinklicht sowie Folgetonhorn, blieb aus. In Berchtesgaden entschloss sich der Fahrer, dann doch zu halten. Der 31-Jährige konnte sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass ausweisen. Dazu legte er einen ukrainischen Führerschein vor. In dem Fahrzeug mit fünf Sitzplätzen befanden sich neben dem ukrainischen Fahrer weitere acht Personen. Drei Erwachsene und zwei Kinder saßen dabei zusammengepfercht auf der Rücksitzbank. Zwei weitere Mitfahrer kauerten im Kofferraum.

Die vier libanesischen und drei syrischen Staatsangehörigen sowie ein russischer Staatsangehöriger im Alter zwischen 5 und 49 Jahren führten keine Ausweisdokumente mit sich, weshalb gegen diese der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes besteht. Außerdem stellte die Polizei beim 49-Jährigen eine total gefälschte syrische Identitätskarte sicher. Der Syrer steht daher im Verdacht des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise.

Dem nicht genug: Während der Kontrolle des Fahrers bemerkten die Beamten beim Fahrer deutlich geweitete Pupillen. Zudem wirkte er schläfrig. Ein Atemalkoholtest ergab zwar ein negatives Ergebnis, dafür gab der Beschuldigte aber an, am selben Tag Cannabis konsumiert zu haben. Zudem reagierte ein auf der Dienststelle durchgeführter Urintest auch positiv auf Methamphetamin.

Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt nun die Bundespolizei wegen des dringenden Verdachts eines Verbrechens der Einschleusung von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen. Des Weiteren besteht der Verdacht des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise sowie des Führens eines Kfz unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Rosenheim Haftbefehl gegen den Beschuldigten, der sich nun in Untersuchungshaft befindet. Gegen drei Mitfahrer ordnete das Amtsgericht Rosenheim Haft zur Sicherung der Zurückschiebung nach Österreich beziehungsweise Bulgarien an. Fünf Personen äußerten ein Asylgesuch und wurden an die Erstaufnahmeeinrichtung München weitergeleitet.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Fahrt in Slowenien gestartet war. Inwiefern die Unfallspuren am Auto mit der Schleusung in Verbindung stehen, ist noch Gegenstand der Untersuchungen. Mehrere der Mitfahrer berichteten jedoch, im Zusammenhang mit dem Verlust des Seitenspiegels, von einer Reifenpanne.