Bundespolizei

Bundespolizei bringt Mann für knapp vier Monate ins Gefängnis

Die Bundespolizei hat am Montag (11. März) in Garmisch-Partenkirchen einen 34-jährigen Deutschen verhaftet. Er konnte seine Justizschulden in Höhe von rund 1.200 Euro nicht begleichen und muss daher für 120 Tage ins Gefängnis.

Der junge Mann wurde am Bahnhof Garmisch-Partenkirchen von Beamten des örtlichen Bundespolizeireviers kontrolliert. Dabei schlug der Polizeicomputer Alarm. Das Amtsgericht Essen hatte den 34-Jährigen im Herbst letzten Jahres wegen Bedrohung verurteilt. Da er weder zum Haftantritt erschienen war noch die Geldstrafe gezahlt hatte, landeten seine Personalien im Fahndungssystem.


Bericht hier: Probealarm 2024 weitgehend störungsfrei

Weil der Nordrhein-Westfale auch diesmal nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügte, um die Strafe zu zahlen, muss er die Ersatzhaft antreten. Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen.

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Symbolbild Festnahme

Nach Rückkehr: Für über 1.000 Tage ins Gefängnis

Die Bundespolizei hat am Montag (11. März) einen Rumänen von der Kontrollstelle bei Kiefersfelden für die Dauer von über 1.000 Tagen ins Gefängnis nach Bernau gebracht. Dem Mann sollte wohl klar gewesen sein, dass er im Fall einer Kontrolle festgenommen werden würde. Bei dem Haftaufenthalt handelt es sich um den ausstehenden Rest einer ursprünglich sechsjährigen Freiheitsstrafe. Hierzu war er im Jahr 2016 vom Landgericht Ravensburg wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen verurteilt worden.

Bei der Personalienüberprüfung der Insassen eines in Rumänien zugelassenen Autos an der A93 fanden die Bundespolizisten zunächst heraus, dass der 33-jährige Beifahrer mit einem Haftbefehl der Ravensburger Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Weitergehende Recherchen ergaben, dass er 2018 abgeschoben worden war, nachdem er einen Teil seiner Haftstrafe verbüßt hatte. Da mit einer solchen vorzeitigen Entlassung in Verbindung mit einer Abschiebung prinzipiell die Belehrung einhergeht, dass im Fall der Rückkehr in die Bundesrepublik die Restfreiheitsstrafe fällig wird, darf vom Wissen des Rumänen um die Festnahmemöglichkeit ausgegangen werden.

Offenbar nahm er an, bei der Einreise über die deutsch-österreichische Grenze schlicht nicht kontrolliert zu werden. Der Mann wurde zur Bundespolizei nach Rosenheim gebracht, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Anschließend lieferten ihn die Beamten am Montagabend in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein. Dort wird er voraussichtlich 1.029 Tage lang bleiben müssen.

Bundespolizei findet gefälschte Flüchtlingsdokumente

Am Sonntag (10. März) hat die Bundespolizei einem syrischen Migranten die Einreise verweigert, nachdem dieser am Vortag versucht hatte, mit gefälschten Dokumenten unerlaubt über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einzureisen. Für die Ermittler rückten aufgrund zahlreicher Indizien auch ein mutmaßlicher Schleuser sowie Sozialleistungsbetrüger ins Licht.

Am Samstagabend (9. März) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Cannes-München. Ein syrischer Reisender wies sich hierbei mit griechischen Flüchtlingsdokumenten, einem Fremdenpass und einem Aufenthaltstitel, aus. Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Polizisten fest, dass es sich um Fälschungen handelt. Die Beamten fanden außerdem anhand der Fingerabdrücke heraus, dass der 26-Jährige bereits in Griechenland als Asylbewerber registriert worden war. Seit Ende Januar 2024 lag jedoch seitens der griechischen Behörden eine Rückkehrentscheidung vor, deren Vollzug derzeit ausgesetzt ist. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der Migrant die Fälschungen sowie auch ein Flug- und Busticket in Griechenland für 4.500 Euro von einem bisher unbekannten Schleuser erhalten. Eigenen Angaben zufolge hatte der Mann sein Heimatland vor vier Jahren verlassen und sich anschließend drei Jahre in der Türkei aufgehalten. Für 8.000 Euro habe er sich dann mit dem Lkw nach Griechenland schleusen lassen.

Im Laufe der Ermittlungen gewannen die Beamten außerdem Erkenntnisse auf einen in Deutschland wohnhaften Landsmann, der nach seiner Asylantragstellung 2020 in Griechenland unter anderen Personalien im Jahr 2021 ebenso in Deutschland um Asyl ersuchte. Den deutschen Ausländerbehörden hatte der Migrant seine griechischen Dokumente jedoch vorenthalten. Die weitere Bearbeitung aufgrund des Verdachtes des Sozialleistungsbetruges und Erschleichens eines Aufenthaltstitels wird nun an die zuständigen Polizei- und Ausländerbehörden übergeben.

Die Beamten zeigten den 26-Jährigen wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise an. Die Bundespolizei ermittelt in diesem Fall nun auch gegen Unbekannt wegen Einschleusens von Ausländern. Die Polizisten belegten den Syrer mit einer dreijährigen Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik und wiesen ihn am Sonntag nach Österreich zurück.