Bundespolizei

Interpol-Fahndung/ Bundespolizei bringt gesuchten Finnen in Auslieferungshaft

Am Freitag (10. Mai) hat die Bundespolizei einen finnischen Staatsangehörigen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen den Gesuchten lag eine Interpol-Fahndung aus Singapur wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz vor.

Lindauer Bundespolizisten stoppten am Dienstagvormittag (7. Mai) am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) ein Fahrzeug mit estnischer Zulassung. Bei der Überprüfung des finnischen Beifahrers stellten die Beamten einen internationalen Haftbefehl der singapurischen Behörden fest. Der 70-Jährige wurde seit Januar per Interpol-Fahndung wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz gesucht. Aufgrund des Haftbefehls und des Antrages der Generalstaatsanwaltschaft München nahmen die Beamten den Mann in vorläufige Auslieferungshaft. Gegen die Fahrerin, die Ehefrau des Finnen, lag nichts vor, weswegen sie auf freiem Fuß bleiben konnte.

Da der Mann während der polizeilichen Maßnahmen über körperliche Beschwerden klagte, wurde er unter Polizeibegleitung zur Überprüfung der Gewahrsamsfähigkeit und zur ärztlichen Behandlung mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus Kempten gebracht. Erst am Freitag konnte der Patient entlassen und von Bundespolizisten beim Amtsgericht Kempten vorgeführt werden.

Die Beamten lieferten den Finnen schließlich am Freitagabend auf Beschluss der Ermittlungsrichterin in die in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt München ein. Über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls entscheidet nun das Oberlandesgericht München.

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Bild: Symbolbild Bundespolizei

Bundespolizei entlarvt Fälschungen bei Grenzkontrollen

Die Bundespolizei in Rosenheim ist über das Wochenende (11./12. Mai) mit mehreren Urkundenfälschungen befasst gewesen. Gleich fünf Männer haben versucht, sich die Einreise in die Bundesrepublik mit gefälschten Papieren zu erschwindeln, um sich dann illegal im Land aufzuhalten. Sie alle müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Vier von ihnen hatten Deutschland unmittelbar nach ihrer vorläufigen Festnahme an der A93 bei Kiefersfelden bereits wieder zu verlassen.

Am Samstag fand sich ein Georgier, der mit einem Bus von Florenz in Richtung Berlin unterwegs war, nach der grenzpolizeilichen Unterbrechung seiner Reise zunächst bei der Rosenheimer Bundespolizei und einige Stunden später in der georgischen Hauptstadt Tiflis wieder. Die Kontrollbeamten stellten bei der Überprüfung seiner Papiere an der Inntalautobahn fest, dass es sich sowohl beim ausgehändigten litauischen Ausweis als auch beim mitgeführten litauischen Führerschein um Fälschungen handelte. Der 35-Jährige wurde wegen Urkundenfälschung, Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Außerdem wurde ihm die Einreise verweigert. Die Beamten brachten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Flughafen nach München. Von dort aus musste er mittels Flugzeug nach Georgien zurück.

Auch einem syrischen Staatsangehörigen sprach die Rosenheimer Bundespolizei die Einreiseverweigerung aus. Der 22-Jährige wurde an der A93 in einem italienischen Reisebus kontrolliert. Er zeigte den Beamten einen französischen Ausweis vor. Diese Urkunde erwies sich jedoch als Fälschung. Dementsprechend wurde der junge Mann angezeigt und wenig später nach Österreich zurückgewiesen. Seinen Landsmann, der ebenfalls mit dem Reisebus von Italien nach Deutschland fuhr, leiteten die Bundespolizisten einer Münchner Aufnahmestelle für Flüchtlinge zu. Nach seiner Einreisekontrolle auf Höhe Kiefersfelden hatte er um Schutz in Deutschland nachgesucht. Gleichwohl wurde der 32-Jährige vor seiner Weiterleitung wegen versuchter illegaler Einreise und Urkundenfälschung angezeigt. Er hatte sich mit einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung ausgewiesen, die als “glatte Fälschung” entlarvt werden konnte.

Zwei Georgier, die in einem Transporter mit österreichischen Kennzeichen unterwegs waren, versuchten vergeblich, die Kontrollbeamten an der Tank- und Rastanlage Inntal Ost mit gefälschten slowakischen Identitätskarten hinters Licht zu führen. Der Schwindel flog auf und die beiden 33-Jährigen wurden von der Bundespolizei festgenommen. Eigenen Angaben zufolge hatten sich die Männer die zwei Urkunden in Polen für je 500 Euro beschafft. Ihre Absicht sei es gewesen, mithilfe der Fälschungen durch Europa zu reisen und Arbeit zu finden. Mit jeweils einer Strafanzeige im Gepäck mussten sie das Land nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen.