Bundespolizei

Tätlicher Angriff am Bahnhof – 36-Jähriger verletzt drei Personen

Am Montagmorgen (27. Mai) griff ein 36-Jähriger zwei Personen in einem Schnellrestaurant am Pasinger Bahnhof an. Bei seiner Festnahme nach Flucht verletzte er zudem einen Bundespolizisten.

Gegen 08:15 Uhr wurde der Bundespolizei ein aggressiver Mann gemeldet, der im Bahnhof Pasing mehrere Personen angriff. Ersten Ermittlungen zufolge hatte ein 36-jähriger Ukrainer in einem Schnellrestaurant zwei Besucher, beide Mitarbeiter der Deutschen Bahn, belästigt und mit religiösem Hintergrund beleidigt.

Dann boxte er einer der beiden Bahnbeschäftigen, einer 30-jährigen Türkin, unvermittelt und grundlos auf die Schulter und setzte sich zu ihr. Nachdem sich die beiden Besucher aus der Situation herausbegeben wollten, stand der Ukrainer mit auf und attackierte den 54-jährigen Iraker körperlich. Erst schlug er ihm auf den Rücken, dann mit der Faust ins Gesicht. Zudem soll er ihn gewürgt haben. Durch den körperlichen Angriff lockerten sich mehrere Zähne des Mannes; ein Zahn wurde ihm ausgeschlagen.

Die beiden Angegriffenen flüchteten sich in einen nahen DB-Mitarbeiterraum, dabei bedrohte der polizeibekannte Intensivtäter beide mit dem Leben. Als er alarmierte, ankommende Bundespolizisten erkannte, flüchtete er. In einer an den Bahnhofsvorplatz angrenzenden Straße konnte er gestellt und – nach Überwältigung – vorläufig festgenommen werden.

Auch gegenüber den Bundespolizisten zeigte sich der 1994 erstmals ins Bundesgebiet Eingereiste sehr aggressiv. Bei der Verbringung zum Dienst-Kfz versuchte er einem Beamten einen Kopfstoß zu verpassen, der jedoch abgewehrt werden konnte. Am Hauptbahnhof München leistete er bei der Verbringung zur Wache und in die Gewahrsamsräume heftigen Widerstand. Dabei verletzte er einen Beamten am Arm. Dieser war jedoch weiterhin dienstfähig.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde eine Blutentnahme sowie eine Vorführung zur Haftprüfung für Dienstag, 28. Mai angeordnet. Der in Taufkirchen bei München Wohnende beleidigte und bedrohte während der gesamten polizeilichen Maßnahmen alle beteiligten Beamten. Gegen ihn wird von der Bundespolizei wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und Sachbeschädigung, wie auch Beleidigung und Bedrohung, ermittelt.

Eine Atemalkoholbestimmung ergab bei dem Ukrainer einen Wert von 3,8 Promille. Aufgrund des Verhaltens, u.a. seinen Stimmungsschwankungen sowie getätigter Äußerungen, ist davon auszugehen, dass er Drogen konsumiert hatte. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 36-Jährige gegen 07:35 Uhr am S-Bahnhaltepunkt Neuaubing mehrere Reisende bepöbelt und einen E-Scooter ins Gleis geworfen hatte. Zu bahnbetrieblichen Einschränkungen war es nicht gekommen. Außerdem soll er vor dem tätlichen Angriff auf die beiden DB-Mitarbeiter bereits in den Pasing-Arcaden mehrere Straftaten, darunter Körperverletzungs-, Diebstahls- und Sachbeschädigungsdelikte begangen haben, deretwegen die Landespolizei Ermittlungen eingeleitet hat.

Bundespolizei Waldmünchen

Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle bei Grenzkontrollen

Die Bundespolizei hat am Montag (27. Mai) an der Kontrollstelle auf der A93 einen gesuchten Rumänen verhaftet. Der Mann hatte Justizschulden von knapp 2.000 Euro. Bereits am Wochenende wurde ein Bulgare mit drei Haftbefehlen am Bahnhof Rosenheim festgenommen und von den Beamten ins Gefängnis gebracht. Einem Österreicher bei Kiefersfelden blieb der Aufenthalt hinter Gittern erspart. Er zahlte seine Strafe in Höhe von 1.350 Euro.

Da der rumänische Staatsangehörige ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro im Jahr 2021 nicht bezahlt hatte, ordnete das Amtsgericht in Karlsruhe die Erzwingungshaft an. Hinzu kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Wegen Bedrohung stand eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen im Raum oder die Zahlung einer Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten. Als der 39-Jährige nun an der Inntalautobahn von der Bundespolizei erwischt wurde, half ihm ein Freund aus und beglich seine Schulden. Somit konnte der Rumäne die Reise fortsetzen.

Bundespolizisten kontrollierten einen 32-jährigen Österreicher am Sonntag bei der Einreise. 2021 war er vom Amtsgericht Laufen wegen Diebstahls schuldig gesprochen worden und hatte seine Ausstände von rund 1.500 Euro noch nicht bezahlt. Dies holte er bei der Bundespolizei nach, so musste er die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe nicht antreten und konnte weiterfahren.

Anders erging es einem bulgarischen Reisenden im Zug aus Salzburg, dessen Personalien von Bundespolizisten überprüft wurden. Dabei stellten die Beamten gleich mehrere Haftbefehle fest, die nicht durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden konnten. Gegen den anscheinend unbelehrbaren 50-Jährigen hatte das Amtsgericht Nürnberg 2021 wegen Körperverletzung ein Jahr und fünf Monate, und 2022 wegen Diebstahls drei Monate verhängt. Ebenfalls wegen Diebstahls erging im gleichen Jahr ein Urteil des Amtsgerichts Cham mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Einen Teil der Gefängnisstrafe hatte der Mann schon abgesessen bevor er 2023 abgeschoben worden war. Durch seine Rückkehr nach Deutschland wurde nun die Reststrafe von einem Jahr und sieben Monaten fällig. Die Bundespolizisten brachten den Bulgaren in die Haftanstalt nach Bernau.