Die Bundespolizei hat am Wochenende (10./11. Juni) im Grenzgebiet auf der B2 und der B23 zwei Personen mit offenkundig gefälschten Papieren gefasst. Ein Serbe und eine Georgierin müssen voraussichtlich schon bald jeweils mit einem Strafverfahren rechnen.

Zwischen Garmisch-Partenkirchen und Kaltenbrunn (B2) stoppten die Bundespolizisten Sonntagnacht einen in Deutschland zugelassenen Pkw. Am Steuer saß ein in Serbien geborener österreichischer Staatsangehöriger. Der 20-Jährige konnte nicht nachweisen, dass er über eine Fahrerlaubnis verfügt. Mit im Wagen befand sich ein Serbe, der sich mit einem Reisepass und einer österreichischen Aufenthaltserlaubnis auswies.

Bei der Durchsuchung des Reisegepäcks des 51-Jährigen fanden die Beamten noch eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Diese konnten sie allerdings sogleich als Fälschung entlarven. Insofern wurde der Fahrzeugführer des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dessen Mitfahrer des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise beschuldigt.

In Bad Bayersoien (B23) unterzogen die Fahnder der Bundespolizei am Samstag die drei Insassen eines Autos mit deutschem Kennzeichen einer Kontrolle. Eine Mitfahrerin konnte den Beamten keine Papiere aushändigen. Sie gab an, eine georgische Staatsangehörige zu sein, zeigte jedoch das Foto einer slowakischen Identitätskarte vor. Von der Echtheit dieser abfotografierten Urkunde gingen die Beamten aufgrund erkannter Fälschungsmerkmale jedoch nicht aus. Sie warfen der 43-Jährigen vor, eine Urkundenfälschung begangen zu haben.

Der Serbe und die Georgierin wurden wegen der mutmaßlichen Urkundendelikte, der Österreicher wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorläufig festgenommen. Alle drei Beschuldigten sind für die weitergehenden Maßnahmen der Grenzpolizeiinspektion Murnau überstellt worden.

Bericht der Bundespolizei