Bundespolizei

Die Aufschrift auf dem verbotenen Reizstoffsprühgerät ließ nicht automatisch auf dessen Legalität schließen. Am Dienstag (12. März) stellten Beamte ein verbotenes Pfefferspray mit der Aufschrift „Police Guard“ und ein verbotenes Springmesser sicher. Die beiden Inhaber erwarten nun Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.

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Beamte der Bundespolizeiinspektion erwischten den 33-jährigen Polen an der Grenzkontrollstelle an der A6 in Waidhaus mit einem verbotenen Reizstoffsprühgerät im Gepäck. Bei der Kontrolle des Waffenbesitzers entdeckten sie das nach dem Waffengesetz verbotene Pfefferspray mit der Aufschrift „Police Guard“ im Handschuhfach des Pkws.

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Der 33-Jährige gab den Besitz zu und konnte mit einer Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz weiterreisen. Seine Bewaffnung lagert nun gut geschützt im Asservatenraum der Bundespolizeiinspektion Waidhaus.

Auch ein 24-jähriger Bulgare geriet am Dienstagnachmittag in den Fokus der Bundespolizisten. Während der Kontrolle des Osteuropäers fiel den Beamten ein verbotenes Messer auf, dass er griffbereit am Hosenbund trug.

Das verbotene Springmesser wurde sichergestellt und ergänzt nun die Asservatensammlung der Bundespolizeiinspektion. Der 24-Jährige konnte nach einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz weiterreisen.