Bundespolizei

Unbekannte legen Schottersteine auf die Gleise

Am Donnerstagmittag (30. Mai) haben bisher unbekannte Täter in Neumarkt in der Oberpfalz Schottersteine auf die Gleise gelegt. Als der Triebfahrzeugführer den Zug kurz verließ, kamen die Unbekannten zurück und legten erneut Steine auf die Schienen. Bereits am Sonntag (26. Mai) war es zu einem ähnlichen Vorfall in der Gießererstraße gekommen.

Ersten Ermittlungen zufolge legten bisher unbekannte Täter auf der Bahnstrecke Regensburg – Nürnberg auf Höhe Neumarkt in der Oberpfalz in der Kerschensteinerstraße mehrere Schottersteine auf die Schienen. Eine Regionalbahn überfuhr gegen 11.20 Uhr trotz eingeleiteter Schnellbremsung die Schottersteine. Die Reisenden im Zug blieben unverletzt. Es entstand kein Sachschaden.

Der Triebfahrzeugführer verließ im Anschluss den Zug, um eine Gruppe von Kindern auf einem Spielplatz in Gleisnähe zu befragen. Als der Triebfahrzeugführer zurückkam, hatten die unbekannten Täter hinter dem Zug abermals Schottersteine aufgelegt. Eine Streife der Polizeiinspektion Neumarkt in der Oberpfalz eilte an den Einsatzort und nahm den Sachverhalt auf.

Kriminalpolizei Gleise Polizei Bundespolizei

Das zuständige Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt wegen eines gefährlichen Bahnverkehrs und sucht Zeugen. Sachdienliche Hinweise werden an die Bundespolizei Waldmünchen über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten.

Bereits am Sonntagabend (26. Mai) hatten drei unbekannte Jungen im Alter zwischen 9 und 12 Jahren auf Höhe Neumarkt in der Oberpfalz in der Gießererstraße Schottersteine auf die Gleise gelegt. Die Ermittler prüfen derzeit, ob ein Tatzusammenhang zwischen den beiden Vorfällen besteht.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt nochmals Kinder vor den Gefahren auf Bahnanlagen:

Der unbefugte Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich!

Züge haben einen langen Bremsweg und eine Sogwirkung. Sie können nicht ausweichen!

Legt keine Steine und anderen Gegenständen auf die Schienen. Ihr bringt nicht nur euch, sondern auch andere in Gefahr! Im schlimmsten Fall können Züge entgleisen. Durch die Splitterwirkung der überfahrenen Steine können Personen, die in der Nähe stehen, verletzt werden.

Im Falle einer Notbremsung können entstandene Personen- und Sachschäden zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.