Bundespolizei

Am Sonntagabend (26. Mai) haben drei Jungen in Neumarkt in der Oberpfalz Schottersteine auf die Gleise gelegt. Der Triebfahrzeugführer einer Regionalbahn musste eine Notbremsung einleiten. Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt und sucht Zeugen.

Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr gegen 18:20 Uhr eine Regionalbahn von Neumarkt in der Oberpfalz in Richtung Regensburg. Auf Höhe Gießererstraße sah der Triebfahrzeugführer, wie drei Buben Schottersteine auf die Schienenstränge am Gegengleis auflegten. Der Triebfahrzeugführer leitete sofort eine Notbremsung ein. Die Kinder liefen in Richtung eines Sportgeländes weg. Fahrgäste wurden bei der Notbremsung nicht verletzt. Es entstand keinerlei Sachschaden.

Zug Bahn Gleise Bundespolizei
Die Bundespolizei appelliert: Wer eine “Foto Location”, eine “Challenge Area” oder einfach nur eine “Chill Lounge” sucht, ist auf Bahnanlagen völlig verkehrt.

Der Triebfahrzeugführer entfernte die rund 25 Schottersteine aus dem Gleisbereich und setzte im Anschluss seine Fahrt fort. Der Vorfall führte zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.

Die drei Kinder werden wie folgt beschrieben:

  • Junge 1: 9 bis 12 Jahre alt, schwarze Haare, kurze Hose, rotes Fußballshirt
  • Junge 2: 9 bis 12 Jahre alt, schwarze Haare, kurze Hose, weißes Fußballshirt
  • Junge 3: 9 bis 12 Jahre alt, schwarze Haare, kurze Hose, gelbes oder grünes Fußballshirt

Das Bundespolizeirevier Regensburg leitete Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Die Ermittler suchen Zeugen, die Angaben zu der Identität der drei Kinder machen können. Sachdienliche Hinweise werden an die Bundespolizei Waldmünchen über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang:

Das Ablegen von Gegenständen in den Gleisbereich ist verboten!

Strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Eisenbahnbetriebsordnung können die Folge sein.

Im Falle einer Notbremsung können auch andere Personen durch dieses leichtsinnige Verhalten gefährdet werden. Zudem kann eine Notbremsung zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.