Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus konnte am Wochenende (28. April – 1. Mai) ihre Asservatenkammer reichlich füllen. Es wurden insgesamt neun verbotene und erlaubnispflichtige Waffen sichergestellt. Der Fundus der sichergestellten Gegenstände umfasste Elektroschocker, Teleskopschlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte und Messer.

Polizeimeldungen am 02.05.2023 aus Amberg

Den Beginn der Sicherstellungswelle machte ein 35-Jähriger Rumäne. Am Freitag wurden bei ihm nach einer Kontrolle in Waidhaus ein verbotenes Eletroimpulsgerät und ein erlaubnispflichtiger Teleskopschlagstock sichergestellt.

Bei einer weiteren Kontrolle am Samstag in den frühen Morgenstunden entdeckten die Zivilfahnder bei einem 31-jährigem Rumänen einen Schlagring in dessen Bauchtasche. Da dieser laut Deutschem Waffengesetz verboten ist, erfolgte die Sicherstellung noch vor Ort.

Der nächste Verstoß gegen das Waffengesetz ließ nicht lange auf sich warten. Ein 32-jähriger Ukrainer führte in seiner Umhängetasche ein verbotenes Faustmesser mit. Auch dieser Waffe landete in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion.

Ein 21-jähriger Deutscher wurde am Sonntagabend nach der Einreise aus Tschechien in Waidhaus kontrolliert. Gut versteckt führte er in der Reserveradmulde einen Elektroschocker und mehrere erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper nach Deutschland ein. Er gab den Besitz der Gegenstände zu und ließ die Sicherstellung der Gegenstände bereitwillig über sich ergehen.

Griffbereit im Ablagefach der Seitentüre entdeckten die Beamten der Bundespolizei am Montagnachmittag bei einem 28-Jährigem Iraker einen Teleskopschlagstock. Es folgte die Sicherstellung und die Anfertigung einer Strafanzeige vor Ort.

Auch bei einem 46-jährigen Deutschen stellten die Fahnder wenige Augenblicke später eine ähnliche Situation fest. Auch er führte griffbereit einen Teleskopschlagstock in der Seitentür seines Pkws mit.

Ein 64-jähriger Deutscher wurde am Montagabend in Waidhaus kontrolliert und bei der Einfuhr ein erlaubnispflichtiges Reizstoffsprühgerät erwischt. Dieses musste er den Beamten überlassen und die Anfertigung einer Kurzanzeige akzeptieren.

Die letzte Sicherstellung konnten die Beamten nur kurze Zeit später vollziehen. Ein 22-jähriger Tscheche hatte ein verbotenes Reizstoffsprühgerät ohne Kennzeichnung im Gepäck.

Bei allen festgestellten Verstößen wurde eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz angefertigt.

Bericht der Bundespolizei Waidhaus