Am Montag (11. September) kam es im Hauptbahnhof München zu einem Streit, bei dem einer Verkäuferin Kleingeld an den Kopf geworfen wurde. Zudem wurden innerhalb weniger Stunden an Haupt- und Ostbahnhof drei Haftbefehle vollstreckt, die nun 215 Tage Ersatzfreiheitsstrafen nach sich ziehen.

* Gegen 10:35 Uhr geriet ein 43-jähriger Franzose mit der Verkäuferin eines Lebensmittelgeschäfts am Ausgang Bayerstraße in Streit. Als er dran war, bewarf er die 58-jährige Staatenlose mit Kleingeld und traf diese am Kopf. Die Verkäuferin erlitt oberflächliche Verletzungen, brauchte keine ärztliche Versorgung. Zudem beleidigte der Franzose die Frau mittels Handzeichen. Warum er so ausrastete ist nicht bekannt. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung eingeleitet. Der 43-jährige Wohnsitzlose, der bereits wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten war, blieb nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I auf freiem Fuß.

* Bei mehreren Personenkontrollen durch Bundespolizisten wurden Personen mit drei offenen Haftbefehlen erkannt. Gegen 11:45 Uhr war im Hauptbahnhof ein 47-jähriger Italiener angetroffen worden. Ein Datenabgleich ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein. Eine Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe von 1.050 EUR hatte er bisher nicht beglichen.

Da der Wohnsitzlose die Summe nicht aufbringen konnte, wird er die kommenden 35 Tage in Ersatzhaft verbringen. Gegen 16:30 Uhr ergab ein Datenabgleich im Ostbahnhof bei einem 33-jährigen Deutschen eine Fahndungsnotierung. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach dem Wohnsitzlosen gesucht, da er eine Geldstrafe in Höhe von 900 EUR wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bisher nicht beglichen hatte. Auch er konnte die erforderliche Summe nicht beibringen; wurde für die voraussichtlich kommenden 60 Tage der Justiz zugeführt.

Um 21 Uhr wurde ein 47-Jähriger aus Sierra Leone im Ostbahnhof kontrolliert. Er war wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 EUR verurteilt worden. Auch er war obdachlos, konnte die erforderliche Summe nicht aufbringen und muss für voraussichtlich 120 Tage in Haft. Bei den polizeilichen Ermittlungen war bekannt geworden, dass der 47-Jährige aus einer Münchner Klinik abgängig war und deswegen nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen sowie Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft München I unter ärztliche Aufsicht gestellt wurde.

Dadurch wurde eine Bewachung der Bundespolizei im Klinikum erforderlich. Der 47-Jährige besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und befindet sich seit 1994 in der Bundesrepublik Deutschland.

Bericht: Bundespolizei