Bundespolizei

Am Sonntag (24. März) hat die Bundespolizei unter anderem vier Migranten in Zügen und Fernreisebussen aufgegriffen, die versucht hatten, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Alle vier wurden anschließend mit dem Flugzeug außer Landes gebracht.

Syrer darf wieder zurück

Am frühen Morgen kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main. Ein 24-jähriger Syrer wies sich hierbei mit seinen bulgarischen Flüchtlingsdokumenten aus, welche jedoch nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigen. Die Beamten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise an und wiesen ihn noch am Nachmittag vom Flughafen Memmingen nach Sofia zurück.

Weitere Verstöße im Reisebus

Im selben Bus befand sich eine simbabwische Staatsangehörige, die sich gegenüber den Bundespolizisten mit ihrem Reisepass und italienischen Touristenvisum auswies. Dieses Kurzzeitvisum beschränkte den legalen Aufenthalt der 48-Jährigen jedoch auf Italien. Die Beamten ermittelten, dass die Frau bei der Visumsbeantragung falsche Angaben gemacht hatte, weswegen sie eine Anzeige wegen Visumserschleichung sowie versuchter unerlaubter Einreise erhielt.

Bundespolizei

Die Frau gab schließlich zu, nie eine Urlaubsreise, sondern einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geplant zu haben. Die Polizisten fanden bei der Durchsuchung zudem den gültigen britischen Aufenthaltstitel der Simbabwerin. Die Bundespolizisten annullierten das italienische Visum und wiesen die Migrantin am späten Abend vom Flughafen München nach London zurück.

Aufenthalt überschritten

Am Nachmittag stoppte eine Bundespolizeistreife im Bahnhof Lindau-Reutin eine Albanerin, die mit einem EuroCity-Zug aus Zürich einreisen wollte. Die 34-Jährige wies sich mit ihrem gültigen albanischen Reisepass aus. Die Bundespolizisten stellten bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel jedoch fest, dass die Frau ihre erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum bereits über zweieinhalb Monate überschritten hatte.

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Die Beamten zeigten die Albanerin wegen versuchter unerlaubter Einreise an und wiesen sie am Montagnachmittag (25. März) vom Flughafen Memmingen nach Tirana zurück.

Türke darf zurückfliegen

Bei der abendlichen Kontrolle der Fahrgäste eines weiteren EuroCity-Zuges aus Zürich stellten die Bundespolizisten einen türkischen Migranten fest. Der Passagier verfügte lediglich über seinen türkischen Ausweis, der für den Grenzübertritt nicht genügte. Der 42-Jährige, der bereits im Dezember 2023 durch die schweizerischen Behörden registriert worden war und später eine Ausreiseaufforderung erhalten hatte, wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt und am Montagabend (25. März) vom Flughafen München nach Istanbul zurückgewiesen.