Bei Grenzkontrollen am Wochenende (27. – 30. Oktober) nahmen Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus acht per Haftbefehl gesuchte Straftäter fest. Es standen offene Justizschulden in Höhe von 10.000 Euro im Raum. Zwei Personen konnten nicht bezahlen und wurden in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Am Freitagnachmittag gingen den Waidhauser Bundespolizisten an der A6 zwei Straftäter ins Netz. Ein 25-jähriger Rumäne wurde durch das Amtsgericht Würzburg wegen unerlaubtem Aufenthalts zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Nur kurze Zeit später erwischten die Beamten einen 39-jährige Dieben aus Moldau. Sie hatte nach der Verurteilung durch das Amtsgericht Rastatt noch eine Rechnung in Höhe von 400 Euro zu begleichen.  Beide Justizschuldner konnten ihre Rechnung bezahlen und somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Zwei weitere Diebe wurden am Samstag festgenommen. Bei einem 25-jährigen Rumänen stellten die Beamten offene Justizschulden in Höhe von 600 Euro und eine angeordnete Sicherheitsleistung von 500 Euro fest. Der Haftbefehl und die angeordnete Sicherheitsleistung der Staatsanwaltschaften Hannover und Hildesheim konnte der 25-Jährige nicht bezahlen und muss nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 38 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.

Auch ein 33-jähriger Tunesier wurde kurz darauf von den Beamten verhaftet und mit offenen Justizschulden in Höhe von 900 Euro konfrontiert. Diese resultierten aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main wegen Diebstahls. Da er diese nicht bezahlen konnte endete der Haftbefehl mit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden.

Am Sonntag kassierten die Fahnder der Bundespolizei gleich 7.000 Euro an offenen Justizschulden. Die Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz durch das Amtsgericht Weiden vom Juni 2023 erleichterte einen 52-jährigen Tschechen um 1.600 Euro. Insgesamt 4.500 Euro musste ein 33-jähriger Slowake bei der Bundespolizei in Waidhaus bezahlen um der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 300 Tagen zu entgehen und auf freiem Fuß zu bleiben. Das Amtsgericht Freising verurteilte ihn im Januar 2022 wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro. Wegen des Verwendens von Kennzeichnungen verfassungswidriger Organisationen hatte auch das Amtsgericht München noch eine Rechnung in Höhe von 1.800 Euro mit dem 33-Jährigem offen. Da er seien Justizschulden dieses Mal bezahlte, konnte er weiterreisen.

Kurz vor Mitternacht erwischten die Fahnder einen verurteilten Verkehrssünder. Das Amtsgericht Neuburg an der Donau verurteilte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Da er seine Schulden bezahlt hatte, konnte er, als Beifahrer eines Pkws, weiterfahren.

Wesentlich geringer fiel das Strafmaß in einem offenen Ordnungswidrigkeitsverfahren aus.

Wegen einer nicht bezahlten Ordnungswidrigkeit in Höhe von 115 Euro ordnete das Amtsgericht Helmstedt bei einem 58-jährigem Rumänen vier Tage Erzwingungshaft an. Den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig konnte der 58-Jährige mit der Zahlung des offenen Betrages abwenden und konnte somit auf freiem Fuß verbleiben.

Bericht: Bundespolizei Waidhaus