Bundespolizei

Erster im Quintett der Gesuchten war ein Aserbaidschaner. Er saß im Fernreisebus von Prag nach Straßburg, als ihn die Bundespolizeibeamten an der A6 bei Waidhaus kontrollierten. Dabei stellten sie nicht nur drei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung, sondern auch einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz fest. Der dringend Tatverdächtige soll im Jahr 2022 mit einem Komplizen versucht haben, gewaltsam in eine Wohnung einzubrechen, war aber dabei erwischt worden. Die Bundespolizisten nahmen den 46-Jährigen fest und führten ihn dem Haftrichter vor.

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Auch ein Weißrusse hatte in der Vergangenheit nicht zwischen „Meins und Deins“ unterscheiden können. Wegen Diebstahls war er zu 1500 Euro verurteilt worden und hatte die Summe nie bezahlt. Daher suchte ihn das Amtsgericht Regensburg mit Haftbefehl. Nach seiner Festnahme durch die Bundespolizei in der Großkontrollstelle auf der A 6 stieg die Zahlungsmoral deutlich. Der 23-Jährige beglich die Schulden und durfte als freier Mann weiterreisen. 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe blieben ihm somit erspart.

Der Nächste, der sich im Fahndungsnetz der Bundespolizei verfing, war ein Syrer. Der 30- Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Hagen gesucht, weil er wegen Nötigung und Beleidigung zu 900 Euro verurteilt worden war. Das Geld war der 30-Jährige bisher schuldig geblieben. Zusammen mit den 174 Euro Verfahrenskosten bezahlte der Mann diesmal „brav“ und durfte weiterreisen ohne für 30 Tage hinter Gitter zu müssen.

Ein Ukrainer saß in einem Fernreisebus nach Straßburg, als die Handschellen der Bundespolizei klickten. Der Mann war wegen eines Körperverletzungs- Deliktes zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden hatte aber die Summe nie eingezahlt. Diesmal besann sich der 33-Jährige, zückte den Geldbeutel und entging so einer 15-tägigen Haft.

Bundespolizisten überprüften in der Kontrollstelle die Personalien eines Tschechen. Dabei spuckte der Fahndungscomputer einen Vollstreckungshaftbefehl aus. Gegen den 23-Jährigen hatte lag ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Weiden (inkl. Verfahrenskosten) von 220 Euro vor. Den hatte er sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingehandelt. Der 23-Jährige löhnte die Summe noch in der Kontrollstelle und durfte weiterreisen.

Das Wochenende nutzten wieder zahlreiche Reisende, um sich auf tschechischen Asiamärkten mit allerlei Waffen einzudecken. So beschlagnahmten die Beamten vier als Taschenlampengetarnte Elektroschocker, drei Springmesser, einen Teleskopschlagstock, ein Reizstoffsprühgerät, eine Schreckschusspistole, einen Schlagring und einen Taser. Die Bundespolizei kassierte alle Waffen ein und verteilte reihenweise Strafanzeigen nach dem Waffengesetz.