(Bericht der Bundespolizei Waldmünchen) –  Am Samstag (10. Februar) haben Bundespolizisten bei einem 41-jährigen Türken im Rahmen einer angeordneten Vermögensabschöpfung einen Teil seines mitgeführten Bargeldes einbehalten. Eine 34-jährige Tschechin konnte im letzten Moment die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, indem sie bei den Beamten ihre Justizschulden beglich.

Türke durch Staatsanwaltschaft gesucht

Am Samstag (10. Februar) gegen 08:30 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife am Bahnhof Furth im Wald einen 41-jährigen Türken. Beim Abgleich der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Ravensburg ein Strafvollstreckungsverfahren gegen den Mann eröffnet hatte. Nach einem rechtskräftigen Urteil wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte das Landgericht Ravensburg die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 2.000 Euro angeordnet.

Der Türke führte insgesamt rund 700 Euro Bargeld für einen geplanten Umzug mit sich. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ravensburg behielten die Beamten 400 Euro ein. Im Anschluss gestatteten die Beamten die Weiterreise.

Tschechin mit Haftbefehl gesucht

Einen Tag später gegen 07:30 Uhr nahmen Bundespolizisten am Grenzübergang Furth im Wald nach erfolgter Einreise eine 34-jährige Tschechin fest. Die Frau hatte einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Regensburg wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ignoriert. Erst nachdem sie ihre Justizschulden in Höhe von rund 1.500 Euro beglich, gestatteten die Beamten die Weiterreise.