Bericht der Polizei Cham / Bild: Symbolbild

Cham.  Eine 69-jährige Chamerin erstattete gestern Strafanzeige bei der PI Cham. Sie hatte morgens einen Anruf erhalten, in dem ihr ein unbekannter Mann weismachen wollte, dass gegen sie ein Haftbefehl besteht. Diesen könne sie gegen eine Zahlung von 6000,- € abwenden. In einem dann noch folgenden Telefonat meldete sich ein angeblicher Rechtsanwalt bei ihr. Dieser gab ihr gegenüber an, dass sie lediglich 2600,- € bezahlen müsse. Der Dame kam dies seltsam vor und sie überwies kein Geld, sondern erstattete stattdessen folgerichtig Anzeige. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei denen zumeist älteren Personen durch Schocknachrichten Geld abgezockt werden soll. Die PI Cham ermittelt wegen versuchten Betrugs.

 

Ein 31-jähriger Chamer bestellte online eine Goldmünze und überwies hierfür einen mittleren dreistelligen Betrag. Der Verkäufer meldet sich nun nicht mehr bei ihm, weshalb der 31-Jährige von Betrug ausgeht. Er erstattete Anzeige bei der PI Cham.

 

Zeugen beobachteten gestern gegen 12:00 Uhr auf einem Supermarktparkplatz in der Hans-Eder-Straße einen Opel Karl, der beim Rückwärtsausparken gegen einen geparkten Skoda Octavia stieß. Die Fahrerin des Opel stieg aus, begutachtete den Schaden und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Die verständigte Polizei konnte anschließend die Fahrerin des Opel ermitteln und suchte diese zuhause auf. Gegen die 67-jährige Fahrerin wird nun wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt. Der Sachschaden liegt bei gut 4500,- €.

 

Ein 19-Jähriger wurde gestern Mittag beim Ladendiebstahl in einem Supermarkt in der Josef-Heilingbrunner-Straße erwischt. Er hatte eine Packung Zigarillos im Wert von 2,50 € in seine Hosentasche gesteckt und hiermit ohne zu bezahlen den Markt verlassen. Er muss sich nun auf eine Strafanzeige einstellen.

 

Polizeibeamte unterzogen gestern Abend einen 28-jährigen Mazda-Fahrer auf der Parkstraße einer Kontrolle. Der Italiener zeigte hierbei seine italienische Fahrerlaubnis vor. Wie den Beamten aber bekannt war, wurde ihm diese in Deutschland bereits entzogen. Bei dem Mann stellten die Beamten zudem Hinweise auf Drogenkonsum fest. Wie er später zugab, hatte er einen Cannabis-Cookie gegessen. So wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Der Mann muss sich nun auf ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Drogeneinfluss einstellen.