Bericht: Landratsamt Cham / Bild: Symbolbild

Cham.  „Präsenzunterricht und gleichzeitig bestmögliche Sicherheit für unsere Schülerinnen und Schüler steht an oberster Stelle“, sagt Landrat Franz Löffler kurz vor Schulbeginn: „Wir führen die kindgerechten Testverfahren an den Grundschulen fort, beschaffen mobile Luftreinigungsgeräte für die in unserer Trägerschaft stehenden weiterführenden Schulen, stellen Impfangebote für Kinder und Jugendliche bereit und erweitern das Platzangebot auf stark frequentierten Buslinien durch Verstärkerbusse.

Ich wünsche allen Kindern und Jugendlichen mit ihren Eltern einen guten Schulstart und danke den Schulen und Lehrkräften für ihr ganz persönliches Engagement, um Schule auch unter Corona-Bedingungen nicht nur als Ort der Bildung, sondern auch der Begegnung zu gestalten.“

Gurgel-/Lolli-Tests

Der PCR-Gurgeltest, der im Landkreis Cham an den Grundschulen im letzten Schuljahr bereits erfolgreich praktiziert worden ist, wird zum Schuljahresbeginn zunächst fortgeführt. Die erste „Gurgelprobe“ für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule erfolgt noch in den Ferien am 10. September. So kann ein sicherer Schulbeginn gewährleistet werden. Sobald der Freistaat Bayern hierfür die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat – voraussichtlich ab 20. September –  wird der PCR-Test an den Grund- und Förderschulen künftig als „Lollitest“ erfolgen. Damit ist in den Grund- und Förderschulen größtmögliche Sicherheit im Rahmen von zweimal wöchentlichen PCR-Tests gegeben. An den weiterführenden Schulen werden bleibt es bei den bewährten Antigen-Selbsttests dreimal pro Woche.

Impfen

Im Landkreis Cham haben bereits 23,7 Prozent der 12- bis 17-jährigen die erste und 19,7 Prozent die zweite Impfung erhalten. Auf der Basis der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO für alle 12- bis 17-Jährigen bietet das Impfzentrum des Landkreises Cham auch weiterhin Impfungen für junge Leute an. Neben der Impfung beim Haus- oder Kinderarzt, im Impfzentrum oder im Impfbus gibt es auch spezielle Impfangebote an den Schulen.

Luftreiniger an den weiterführenden Schulen

Der Landkreis Cham hat bereits Anfang August insgesamt ca. 1.000 mobile Luftreinigungsgeräte für die ca. 500 Klassenzimmer und Fachräume in den kreiseigenen Schulen bestellt. Diese Geräte können neben den Tests und der Fensterlüftung einen zusätzlichen Beitrag für mehr Luftreinheit und damit zur Pandemiebekämpfung leisten. Die Geräte werden Ende September/Anfang Oktober geliefert und stehen damit zu Beginn der kalten Jahreszeit zur Verfügung. Bis dahin ist die Fensterlüftung problemlos möglich.

Langfristig sollen die Landkreisschulen mit dezentralen Lüftungsanlagen ausgestattet werden. Die mobilen Luftreiniger werden deshalb zunächst für eine Leasing-Laufzeit von drei Jahren als sog. Brückentechnologie beschafft.

Verstärkerbusse

Bereits ab dem ersten Schultag am 14. September werden wieder sog. Verstärkerbusse eingesetzt, um das Platzangebot auf stark frequentierten Buslinien deutlich zu erhöhen. Die 11 Busse verkehren auf den schon etablierten Routen. Punktuell wurden die Fahrpläne geringfügig angepasst. Die aktuellen Fahrpläne sind zu finden unter: https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/busverbindungen/

Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten diese Busse zu nutzen bzw. auch den Weisungen des Betriebspersonals zu folgen, so das eine gleichmäßige Auslastung der eingesetzten Busse erreicht werden kann. Die zuständigen Mitarbeiter der Mobilitätszentrale beobachten nach Schulanfang die konkrete Belegungssituation in den einzelnen Bussen. Das kann nach den ersten beiden Schulwochen noch zu Korrekturen an den Fahrplänen der Zusatzbusse führen. Bitte dazu aktuelle Hinweise in der Wohin-du-willst-APP beachten.

Die Kosten für die Verstärkerbusse werden zu 100 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen, allerdings nur bis zu einem bestimmten Maße. Ein limitierender Faktor ist zudem die Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Fahrern bei den regionalen Busunternehmen.

 

Maskenpflicht

Im Schulgebäude besteht in den ersten Wochen des Schuljahres 2021/22 an allen Schularten Maskenpflicht. Dies gilt auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz, soweit ein Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 dürfen statt einer medizinischen Gesichtsmaske auch eine textile Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen.

Die Maskenpflicht entfällt

  • während des Sportunterrichts
  • für Schülerinnen und Schüler nach Genehmigung des aufsichtsführenden Personals aus zwingenden pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen oder
  • während einer Stoßlüftung des Klassen- oder Aufenthaltsraums.

Im Freien kann die Gesichtsmaske grundsätzlich abgenommen werden.