Mühlhausen.  In letzter Zeit häufen sich Anfragen bei der Polizei bezüglich B 299 im Bereich Mühlhausen, die nach Fertigstellung der 3-streifigen Umgehung als „Kraftfahrstraße“ beschildert ist.

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrstraßen nur mit Fahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 Km/h beträgt. Dies bedeutet, dass die Strecke mit kleineren Traktoren, Mopeds oder Fahrrädern nicht mehr befahren werden darf.

Da auf dem neugebauten Abschnitt der B 299 weder Mittelstreifen oder bauliche Trennungen vorhanden sind und er lediglich in eine Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen aufweist, gilt hier nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h.

 

Bericht der PI Neumarkt