(Bericht der Bundespolizei Waidhaus) – Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus verhafteten in der Nacht auf Dienstag (19. Dezember) zwei Männer an der A6 in Waidhaus und stellten dabei Drogen, einen gefälschten Führerschein und drei Fahndungsnotierungen fest. Die mittels Haftbefehl gesuchten Männer wurden in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Seit dem 16. Oktober wird an den deutschen Grenzen wieder verstärkt kontrolliert. Dies wirkt nicht nur abschreckend auf die irreguläre Migration und die Schleusungskriminalität, sondern bringt auch regelmäßig Haftbefehle, Drogen und gefälschte Dokumente ans Tageslicht. So auch am Montag in Waidhaus.

Grenzfahnder kontrollierten einen 33-jährigen Ukrainer auf dem Weg nach Montpellier. Dabei entdeckten sie neben zwei Päckchen Drogen, einen gefälschten ukrainischen Führerschein und eine offene Justizrechnung. Seit Juni 2023 schuldet er der deutschen Justiz 2.000 Euro. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den 33-Jährigen wegen Diebstahls zu der Geldstrafe und ordnete eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen an. Er soll im Mai 2023 in einem Nürnberger Geschäft Herrenbekleidung im Wert von 270 Euro gestohlen haben und wurde dabei auf frischer Tat ertappt. Neben den offenen Justizschulden muss sich der gesuchte Straftäter nun auch wegen Drogenbesitzes und der Verschaffung falscher amtlicher Ausweise verantworten.

Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten zwei Gramm Marihuana und einen gefälschten ukrainischen Führerschein. Da er seine Justizschulden auch dieses Mal nicht bezahlen konnte, wurde er am Dienstagvormittag in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Gleich zwei Plätze auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Kempten hatte ein 42-jähriger Deutscher reserviert. Er wurde als Insasse eines Fernreisebusses auf dem Weg nach München kontrolliert und noch an der A6 in Waidhaus festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Kempten suchte den 42-Jährigen wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz.

Das Amtsgericht Kaufbeuren verhängte bereits vor fünf Jahren hierzu eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Im zweiten Urteil des Amtsgerichts Kaufbeuren im August 2019 wurde der 42-Jährige wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt.

Auch hier wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen angeordnet. Er wurde noch am Dienstag in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.