Bericht und Bild: Bundespolizeiinspektion Waldmünchen

Regensburg.  Am Montag (18. Januar) ist ein Pole zweimal ohne Fahrkarte und erforderlichen 3-G-Nachweis im Zug erwischt worden. Beim zweiten Mal entdeckten die Bundespolizisten Diebesgut in seinen Taschen. Die Justiz verurteilte den 29-Jährigen in einem beschleunigten Verfahren zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Gegen 06:15 Uhr meldete die Verkehrsleitung München dem Bundespolizeirevier Regensburg einen Fahrgast ohne gültiges Ticket und 3-G-Nachweis. Der Zugbegleiter hatte die Person in einem Fernreisezug von Nürnberg nach Regensburg kontrolliert. Da der 29-Jährige keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte, brachten ihn die Bundespolizisten zur Identitätsfeststellung zum Revier. Eine Überprüfung im Fahndungssystem ergab, dass vier verschiedene Staatsanwaltschaften versuchten, von dem Polen den Aufenthalt zu ermitteln.

Der 29-Jährige war wiederholt wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gegen 09:00 Uhr entließen die Beamten den Mann auf freien Fuß. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Pole 0,0 Promille.

Gegen 16:00 Uhr informierte die Verkehrsleitung München erneut die Regensburger Bundespolizisten über einen Fahrgast ohne Fahrschein und 3-G-Nachweis. Die Beamten überprüften die Person in einem Fernreisezug aus Plattling. Zur Überraschung der Polizisten handelte es sich um die gleiche Person, die sie erst wenige Stunden zuvor aus dem Revier entlassen hatten.

In der Wache stellten die Beamten fest, dass der Pole nun zwei Taschen mit sich führte. Am Vormittag war der 29-Jährige noch ohne Gepäck und Bargeld unterwegs gewesen. Die Bundespolizisten fanden in den Taschen mehrere Flaschen mit Spirituosen und Bekleidung. Die entwendeten Artikel konnten einem Lebensmittelgeschäft zugeordnet werden. Der Stehlschaden beläuft sich auf circa 230 Euro. Die Messung der Atemalkoholkontrolle ergab nun einen Wert von 1,36 Promille.

Das Bundespolizeirevier Regensburg hat Ermittlungen wegen Diebstahls, Erschleichen von Leistungen und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Die Beamten führten den Polen am Dienstag (18. Januar) in einem sogenannten beschleunigten Verfahren am Amtsgericht Regensburg vor.

Der Richter verurteilte den Polen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, verblieb der 29-Jährige zunächst auf freiem Fuß.