Einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit nutzte am Donnerstagmorgen (13.04.2023) ein zunächst unbekannter Täter, um sich in einem Fleischerei-Fachgeschäft im Stadtgebiet in den Besitz eines Mobiltelefons im Wert von 700 Euro zu bringen.

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Die Freude an dem Gerät währte für ihn allerdings nicht lange, die Besitzerin des Mobiltelefons und die Polizei kamen dem Langfinger schnell auf die Schliche. Zur Tatzeit gegen 09.30 Uhr legte eine 41jährige Kundin während des Einkaufs kurzzeitig ihr Handy auf die Ladentheke. Als sie zum Bezahlen schreiten wollte, bemerkte sie das Fehlen ihres Mobiltelefons, eine Absuche im Ladengeschäft verlief negativ. Ein ebenfalls kurz zuvor noch im Geschäft gewesener weiterer Kunde hatte den Ort des Geschehens mittlerweile verlassen. Und weil gutes Verkaufspersonal seine Kundschaft mit Namen kennt, ergaben sich schon kurz nach der Tat erste Hinweise auf einen 64jährigen Sulzbach-Rosenberger.

Eine durch die Geschädigte per Ortungsdienst veranlasste Standortfeststellung des Gerätes führte dann auch zu einem Mehrparteien-Anwesen im Stadtgebiet. Als die Geschädigte das Anwesen aufsuchte, den 64jährigen zur Rede stellte und die Herausgabe des Gerätes forderte, bestritt dieser jegliche Tatbeteiligung. Mit diesen Informationen kam die 41jährige schließlich um die Mittagszeit zur örtlichen Polizeiinspektion zur Anzeigeerstattung.

Nachdem seitens der Inspektion der notwendige Antrag auf Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen bei den Amberger Justizbehörden auf den Weg gebracht war, ging zwischenzeitlich bei der Dienststelle die Mitteilung ein, dass im Briefkasten eines anderen Bewohners des Mehrparteien-Anwesens ein Handy aufgefunden worden sei. Bei einer sofortigen Überprüfung des „Briefkastenfundes“ stellten die Beamten fest, dass es sich dabei um das gestohlene Mobiltelefon der 41jährigen handelte.

Offenbar war dem 64jährigen, der bei der Polizei kein Unbekannter ist, die Beute nun doch „zu heiß geworden“ und er hatte sich ihrer entledigt. Da von dem Handy nach wie vor die markante Schutzhülle fehlte und der Verdacht bestand, dass sich der Verdächtige noch in deren Besitz befindet, schritten die Beamten mit dem mittlerweile eingetroffenen Durchsuchungsbeschluss zur Wohnung des Verdächtigen.

Bei der Wohnungsdurchsuchung konnte die Hülle allerdings nicht mehr aufgefunden werden. Nach anfänglichem Leugnen jeglicher Tatbeteiligung gestand der nunmehr Beschuldigte schließlich unter der ihm vorgetragenen Beweislast den Diebstahl ein.

Offen blieb am Ende der Verbleib der Handyhülle und eine Antwort auf die Motivlage des 64jährigen.

Bericht der Polizei Sulzbach-Rosenberg