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Am 19.02.2024, in den frühen Morgenstunden, kontrollierten die Fahndungsbeamten in Waidhaus einen Pkw mit französischer Zulassung. Der rumänische Fahrzeugführer konnte keinen gültigen Versicherungsschutz für das Fahrzeug vorweisen. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden. Eine Beanzeigung nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge erfolgte. Kurze Zeit später wurde durch den 27-jährigen Rumänen eine Kfz-Versicherung auf seinem Smartphone vorgezeigt.

Zudem befand sich in der Frontscheibe des Pkw ein Versicherungskärtchen für französische Fahrzeugversicherungen. Bei beiden vorgelegten Versicherungsbescheinigungen handelte es sich um Totalfälschungen. Ihn erwartet nun zusätzlich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.

Kriminalpolizei: Weitere Meldungen am 20.02.2024

Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der GPI Waidhaus am 19.02.2024, gegen 19:30 Uhr, an der BAB 6, Fahrtrichtung Tschechien, Höhe Pleystein, einen tschechischen Pkw. Der tschechische Fahrzeugführer konnte keinen Führerschein vorweisen. Eine Überprüfung im polizeilichen Datenbestand ergab, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Auf ihn wartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

In der Nacht von Montag auf Dienstag, den 20.02.2024, gegen 00:30 Uhr, fiel den Fahndern an der St2154 bei Waidhaus ein rumänischer Pkw auf. Der rumänische Fahrzeugführer konnte lediglich eine Kopie eines italienischen Führerscheins vorzeigen. Die polizeilichen Recherchen ergaben, dass der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Bei der vorgezeigten Kopie handelte es sich um eine Fälschung. Der 21-jährige Rumäne räumte ein, dass er das gefälschte Dokument in Frankreich käuflichen erwarb. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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