Am Mittwochnachmittag wurde die Grenzpolizeigruppe Furth im Wald von der Bereitschaftspolizei Nürnberg bei Kontrollmaßnahmen unterstützt. Die Schleierfahnder führten im Grenzraum mehrere stationäre Kontrollstellen durch. Hierbei stellten die Beamten bei drei Fahrzeugführern fest, dass diese nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Gegen alle drei Fahrzeugführer leiteten die Beamten ein Verfahren ein und unterbanden die Weiterfahrt.

Bei einer weiteren Kontrolle fanden die Beamten bei einem tschechischen Staatsangehörigen ein verbotenes Einhandmesser, welches griffbereit im Fahrzeuginnenraum lag. Das Messer wurde sichergestellt und gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Kurz nach 18.00 Uhr wurde eine 24-jährige Frau aus dem Landkreis von den Fahndern angehalten. Bei der Durchsuchung des Pkw fanden die Beamten mehrere verschreibungspflichtige Medikamente welche unter das Betäubungsmittelrecht fallen. Da die junge Frau kein ärztliches Attest vorlegen konnte, stellten die Beamten die Medikamente sicher und leiteten ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelrecht ein.

Bei weiteren Kontrollen stellten die Beamten noch bei zwei Personen fest, dass diese aktuell von Justizbehörden ausgeschrieben waren. Nach Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen konnten diese Personen ihre Reise fortsetzen. Zwei Reisende konnten für den Grenzübertritt die erforderlichen Dokumente nicht vorweisen.

Diese beiden Personen wurden zur weiteren Sachbearbeitung an die zuständige Bundespolizei übergeben, welche die weiteren Ermittlungen übernahm.

Bericht der Polizei Furth im Wald