Further Bundespolizisten haben Freitagnacht (21. April) einen 31-jährigen Tschechen verhaftet. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor. Bei einer Zugkontrolle am Samstagabend (22. April) haben die Beamten ein illegales Messer sichergestellt.

Zivilfahnder der Bundespolizei kontrollierten am Freitag (21. April) gegen 23:00 Uhr einen Pkw-Kombi mit tschechischer Zulassung an der B 20. Bei der Personenüberprüfung des Fahrers, eines 31-jährigen Tschechen, stießen die Beamten auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg. Wegen Verstoßes gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge war der im Pilsner Bezirk wohnhafte Mann vom Amtsgericht Cham zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Hier: Weitere Meldung der Bundespolizei von Oberpfalz-Aktuell

Weil er die verhängte Geldstrafe nicht bezahlte, ordnete die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an. Die geforderte Summe von 1.586 Euro konnte der Tscheche zunächst nicht aufbringen. Erst nachdem die Schwester des Mannes den Betrag bei der Bundespolizei in Nürnberg eingezahlt hatte, konnte der 31-Jährige die Haftstrafe abwenden und die Polizeidienststelle wieder verlassen.

Einen Tag später, am Samstag (22. April) haben die Zivilfahnder der Bundespolizei in einem Zug aus Prag eine verbotene Waffe sichergestellt. Ein 33-jähriger Slowake hatte das Fallmesser in seiner Jackentasche mitgeführt.

Es handelt sich dabei um ein Messer, dessen Klinge durch Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellt. Nach dem Waffengesetz sind solche Messer als verbotene Waffen eingestuft. Die Polizisten stellten das Messer deshalb sicher und zeigten den 33-Jährigen an.

Bericht der Bundespolizei