Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab steht für eine Vielzahl an Akteu-ren, die tagtäglich zur kulturellen Vielfalt in der Region selbst und auch darüber hinaus beitragen. Diese „Helden der Kultur“ prägen die Identität der Region und verbinden ihre Menschen. Landrat Andreas Meier lobt dafür den Landkreis-Kulturpreis in zwei Kategorien aus, um dieses beachtliche Engagement verstärkt in Szene zu setzen. Ab sofort können Bewerbungen oder Vorschläge eingereicht werden: Bewerben Sie sich jetzt für den Landkreis-Kulturpreis 2020 oder schlagen Sie eine Preisträgerin oder einen Preisträger vor!

Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab verleiht den Kulturpreis im Zwei-jahresrhythmus für besondere Leistungen auf kulturellem und künstleri-schem Gebiet, insbesondere für die Bereiche der Kultur-, Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege sowie für die Pflege der Volksmusik. Sind Sie in diesen Bereichen tätig oder kennen Personen oder Gruppen, die dies sind? Dann reichen Sie doch Ihre Bewerbung oder einen Vorschlag ein.
Gewürdigt werden künstlerische Leistungen der bildenden Kunst und der Literatur, wenn es sich um eigenschöpferische Leistungen handelt. Im Bereich der Musik kann der Preis für eigenschöpferische, solistische und gruppenmusikalische Leistungen vergeben werden. Der Kulturpreis wird an Einzelpersonen, Personengruppen oder Vereinigungen vergeben, die im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben bzw. ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr Werk wert-volle Verdienste um das Kulturleben im Landkreis erworben haben.

Die Auszeichnung besteht aus einer persönlichen Laudatio von Landrat Andreas Meier, einer Urkunde sowie einem Geldpreis von 3000,00 EUR, der auf bis zu drei Preisträgerinnen oder Preisträger aufgeteilt werden kann.

Zusätzlich wird im Bereich Kultur auch der Nachwuchsförderpreis an Personen bis 25 Jahre vergeben, die über eine herausragende Begabung verfügen oder sich hier in besonderer Weise engagieren. Er wird an Einzelpersonen oder Gruppen vergeben, die im Landkreis aufgewachsen sind und leben. Ausgezeichnet wird die Preisträgerin bzw. der Preisträger neben einer persönlichen Laudatio von Landrat Andreas Meier sowie einer Urkunde in dieser Kategorie mit einem Geldpreis in Höhe von 500,00 EUR.

Das Vorschlagsrecht für beide Preiskategorien haben alle im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wohnenden natürlichen Personen und jede juristische Person mit Sitz im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.neustadt.de/freizeit-kultur/kultur/kulturpreis-des-landkreises-neustadt-an-der-waldnaab/

Ihre Vorschläge oder Ihre eigene Bewerbung für den Kulturpreis und für den Nachwuchsförderpreis können Sie bis spätestens 2.März 2020 einreichen:

  • per E-Mail an kulturpreis@neustadt.de
  • oder schriftlich an:
    Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab,
    SG 01 –Kultur-, Stadtplatz 38,
    92660 Neustadt a.d. Waldnaab

 

Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn.