Am Wochenende (21. – 23. April) haben Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus drei gesuchte Straftäter festgenommen. Die drei Männer wurden mittels Haftbefehl gesucht.

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Ein 45-jähriger Tscheche war Insasse eines Fernreisebusses auf dem Weg von Prag nach Zürich. Zivilfahnder kontrollierten ihn am Freitag in Waidhaus und konnten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt feststellen. Bereits vor fünf Jahren hatte ihn das Amtsgericht Ingolstadt wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verurteilt.

Da er seine Justizschulden bisher nicht bezahlt hat, vollstreckten die Bundespolizisten den Haftbefehl und nahmen den 45-Jährigen fest. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe musste er jedoch nicht antreten. Ein Bekannter zahlte die Geldstrafe des Tschechen bei der Polizeiinspektion Ingolstadt ein. Er konnte seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Auch ein 29-Jähriger Tscheche erhielt am Freitag finanzielle Unterstützung. Seine Schwester  fuhr extra zur Bundespolizeiinspektion Waidhaus und bezahlte die offene Geldstrafe ihres Bruders. Der 29-Jährige war im Februar 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Ansbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt worden. Diese bezahlte er nicht und wurde deswegen von der Staatsanwaltschaft Ansbach mittels Haftbefehl gesucht. Da der Fernreisebus mit dem Ziel Prag bereits weitergefahren war, konnte der Verkehrssünder auch gleich die Mitfahrgelegenheit bei seiner Schwester nutzen und die Heimreise antreten.

Einen weiteren Fahndungstreffer konnten die Bundespolizeifahnder am Sonntagnachmittag verbuchen. Sie kontrollierten in Waidhaus einen 37-jährigen Rumänen der mittels Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht wurde. Das Amtsgericht Backnang hatte den 37-Jährigen wegen Diebstahls im November 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.

Diese bezahlte er nicht und wurde deswegen von Beamten der Bundespolizei festgenommen und zur örtlichen Dienststelle verbracht. Da er sich nun dafür entschied, seine Justizschulden zu bezahlen, musste er die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe nicht antreten und konnte weiterreisen.

Bericht der Bundespolizei