Mehr als 70 kostenfreie Tickets für Landkreisbürgerinnen und -bürger – Im Rahmen der Kooperation „Kultur für alle!“ stellt der Verein KulTür Regensburg der Freiwilligenagentur im Landkreis kostenfreie Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen zur Verfügung.

Hier: Schockanrufe in Regensburg

Die Eintrittskarten sind für Bürgerinnnen und Bürger mit geringem Einkommen, wie beispielsweise Inhaberinnen und Inhaber des LandkreisPasses, oder auch deren Kinder reserviert. Das Kontingent für den Monat April beträgt mehr als 70 Eintrittskarten für Fußballspiele des SSV Jahn Regensburg, für Schwimmbadbesuche (das Stadtwerk Regensburg GmbH), für das Kasperltheater Larifari, für Nähkurse für Kinder bei der Kinderakademie Fliegenpilz, für Kinovorstellungen im Andreasstadel sowie für einen Besuch der Fürstlichen Schatzkammer Thurn und Taxis.

Anmeldung bei KulTür

Um reservierte Tickets erhalten zu können, müssen sich berechtigte Personen mit Wohnsitz im Landkreis bei KulTür Regensburg anmelden: https://kultuer-regensburg.de/wp-content/uploads/2022/01/Anmeldung-KulTuerGast.pdf. Wichtig! Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sowie zusammen mit einem aktuellen Nachweis über Sozialhilfeleistungen vorgelegt beziehungsweise eingesandt werden. Für Angebote speziell für Kinder registriert sich ein Elternteil für die Familie. Das Anmeldeformular kann direkt bei KulTür oder bei der Freiwilligenagentur im Landkreis Regensburg abgegeben werden.

Kontakt KulTür und Freiwilligenagentur

KulTür Regensburg e.V., Obermünsterstr. 1, 93047 Regensburg, Tel. 0941 38201669, post@kultuer-regensburg.de

Freiwilligenagentur im Landkreis Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Tel. 0941 4009-305, freiwilligenagentur@landratsamt-regensburg.de

Wer keine Begleitung hat oder nicht weiß, wie er zur Veranstaltung kommen soll: Die Nachbarschaftshilfen in den Gemeinden Hagelstadt, Mintraching, Nittendorf, Tegernheim und Wenzenbach bieten Fahr- und Begleitdienste zu den Veranstaltungen an.

Hintergrund

KulTür Regensburg e.V. setzt sich für kulturelle Teilhabe ein und vermittelt seit 2015 kostenfreie Eintrittskarten an Personen und Familien mit geringem Einkommen. Bei KulTür anmelden können sich alle Personen, die Sozialhilfeleistungen empfangen (etwa LandkreisPass, Wohngeldbescheid, Kinderzuschlag, SGB II, SGB XII, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Geflüchtete). Das Angebot reicht von Konzerten und Kinobesuchen über Theater- und Sportveranstaltungen bis hin zu Freibadkarten und Kinder-Feriencamps („Kinder-KulTür“). Ziel der Freiwilligenagentur ist es , die KulTür-Angebote im Landkreis bekannter zu machen.

Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Führerschein-Pflichtumtausch endet am 19. Januar 2024 – Um das Antragsaufkommen zu entzerren, weist das Landratsamt Regensburg bereits jetzt schon auf den nächsten Termin für den Pflichtumtausch der Papierführerscheine hin. Alle Landkreisbürgerinnen und -bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine (grau/rosa) umtauschen. Hintergrund ist, dass der Bundesrat im Jahr 2019 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie den gestaffelten Umtausch von Führerscheinen beschlossen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-weit bis 2033 alle Führerscheine sowohl fälschungssicher als auch einheitlich sind. Für den Umtausch gibt es deutschlandweit einen Stufenplan, damit die Behörden nicht überlastet und Wartezeiten vermieden werden können.

Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss, hängt zunächst vom Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments ab. Die Umtauschfrist 19. Januar 2024 gilt für alle Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt worden sind (also Papierführerscheine in grau oder rosa), aber nur für die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein (ausgestellt zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) besitzt, muss jetzt noch nicht verpflichtend umtauschen. Hier sieht der Stufenplan die erste Umtauschfrist für den 19. Januar 2026 vor, und zwar für die Scheckkartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001.

Was ist zu tun?

Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes bis spätestens 19. Januar 2024 einen entsprechenden Antrag stellen. Entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092. Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ einen Termin buchen.

Umtausch ist verpflichtend

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich somit lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die mit der Führerscheinprüfung erhaltene Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, dann muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.

Freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich

Führerscheininhaber (Papier- oder Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga=161092

Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

Vorwaldwiesenprogramm des Landschaftspflegeverbands startet – Seit vielen Jahren lädt das Vorwaldwiesenprogramm des Landschaftspflegeverbands Regensburg zu interessanten Naturerlebnissen im Landkreis Regensburg ein. Auch heuer finden wieder zahlreiche Führungen und Ausflüge statt. Die Themen reichen von Heil- und Nutzpflanzen aus der heimischen Natur über botanische und zoologische Artenkenntnis bis hin zu Tieren in der Landschaftspflege und artgerechte Tierhaltung. Auch Sagen, Mythen, Räuchern und Rutengehen haben ihren Platz im Programm.

„Leberblümchen und Co – die ersten Frühlingsboten“

Wann: Samstag, 15. April 2023, 13.30 bis 16.30 Uhr

Start: Hammerschloss Traidendorf, Schloßweg 1 – 3, 93183 Kallmünz

Inhalt: Ob Buschwindröschen oder Leberblümchen, nach einem langen Winter erfreut allein schon der Anblick der bunten Blüten unsere Sinne. Frühblüher faszinieren aber auch mit ihrer angepassten Lebensweise und außergewöhnlichen Merkmalen.

Referent: Wolfgang Kratzer

Teilnahmegebühr: 18 Euro

Anmeldung: per E-Mail an kratzer-fuehrungen@t-online.de oder direkt auf www.kratzer-fuehrungen.com

Es besteht die Möglichkeit, Fahrgemeinschaften zu bilden.

Heilwirkungen des Löwenzahns

Wann: Dienstag, 18. April 2023, 19 bis 20.30 Uhr

Wo: Lappersdorf-Hainsacker, Kellerweg 4a, 93138 Lappersdorf

Inhalt: Die Teilnehmenden erfahren Erstaunliches über die Heilwirkungen des Löwenzahns und leckere Rezepte. Eines wird gleich vor Ort ausprobiert, nämlich eine Löwenzahncreme, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit nach Hause nehmen können.

Referentin: Barbara Königsberger

Teilnahmegebühr: 49 Euro

Anmeldung: telefonisch unter 0177-7062150

https://www.lpv-regensburg.de/veranstaltungen/

Berichte des Landratsamtes Regensburg