(Berichte: Landratsamt Neumarkt) – Antragstellung für Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm 2024 – 2028 im Zeitraum 15.01-22.02.2024 möglich – Der kooperative Naturschutz des heimischen Naturreichtums und der vielfältigen Kulturlandschaften durch freiwillige Maßnahmen von Landwirten hat sich seit Jahr-zehnten bewährt. Seit Mitte der 1990er Jahre besteht deshalb für Landwirte (bzw. Landnutzer) im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Option, im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP), die naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden und auch Äckern finanziell fördern zu lassen.

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind. Landwirte verpflichten sich fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften und werden dafür mit staatlichen Mitteln finanziell honoriert. Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese mit Zusatzleistungen wie dem „vollständigen Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz“ oder die „Verwendung eines Motormähers“ kombiniert und entsprechend honoriert werden. Dieses Baukastensystem schafft die Möglichkeit, spezifisch auf unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten abgestimmte Bewirtschaftungen zu regeln, wobei auch die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes berücksichtigt werden können.

Die Antragstellung ist vom 15.01.2024 bis 22.02.2024 möglich. VNP-Interessierte Landwirte wenden sich telefonisch 09181 470 1187 oder per E-Mail vnp@landkreis-neumarkt.de an die untere Naturschutzbehörde.

Verlängerung bzw. Neuausstellung von Jagdscheinen – Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. bietet den Jagdscheininhabern wie schon in den letzten Jahren an, den Jagdschein bürgerfreundlich auf dem Postweg zu verlängern.

Der zur Verlängerung anstehende Jagdschein sollte daher:

– rechtzeitig (jedoch frühestens ab Februar 2024)

– mit dem vollständig ausgefüllten neuen Verlängerungsantrag der auf der Website des Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. unter Formulare zum Download bereit steht

– mit einem Versicherungsnachweis der den kompletten Zeitraum der gewünschten Verlängerung abdeckt und ggf.

– ein aktuelles Passbild (wenn der Jagdschein bereits voll ist und nicht mehr verlängert werden kann)

an die Untere Jagdbehörde geschickt werden. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Unter-lagen zusammen mit einer Kostenrechnung zurück.

HINWEIS: Jagdscheininhaber die eine persönliche Vorsprache wünschen, werden gebeten vorab telefonisch unter 09181-470 1413 einen Termin zu vereinbaren.

Wer den Jagdschein zum ersten Mal lösen möchte, muss einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. In diesem Fall ist die postalische Ausstellung nicht möglich.