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Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss – Etwa 100 m nach der sog. „Schullerer-Kreuzung“ in Bad Kötzting ereignete sich am 20.04.2023 um 07:25 Uhr ein Verkehrsunfall. Unvermittelt, und ohne dass eine voraus fahrende 45-jährige Fahrerin eines Pkw Audi gebremst oder gar die Geschwindigikeit verringert hätte, fuhr ein nachfolgender 32-jähriger Pkw-Fahrer mit seinem VW Golf auf den Audi auf. Verletzt wurde niemand. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 1400 Euro.

Bei der Unfallaufnahme wurden starke Ausfallerscheinungen beim Unfallverursacher festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert im absoluten Fahruntüchtigkeitsbereich, also über 1,1 Promille Alkohol im Blut. Der Führerschein des Beschuldigten wurde sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Fahrt unter Alkoholeinfluss – Am 20.04.2023 um 17:10 Uhr wurde in Grafenwiesen ein 51-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei fiel ein leichter Alkoholgeruch auf. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert im unteren Ordnungswidrigkeitenbereich. Ein auf der Dienststelle durchgeführter gerichtsverwertbarer Test bestätige den Vortest. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Bei einem Erstverstoß wird in diesen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig.

Erneute Fahrt unter Alkoholeinfluss – Bei einer Verkehrskontrolle am 20.04.2023 um 22.42 Uhr in Arrach wurde bei einem 35-jährigen Pkw-Fahrer leichter Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert im mittleren Ordnungswidrigkeitenbereich. Der Test auf der Dienststelle bestätigte auch diesen Wert, so dass der Betroffene auch in diesem Fall ein Bußgeld zu erwarten hat.

Bei einem Zweitverstoß im Ordnungswidrigkeitenbereich (0,5 Promille bis 1,09 Promille Alkohol im Blut) wären 1000 Euro und bei einem Drittverstoß 1500 Euro Bußgeld fällig. Dies trifft jedoch nur bei einer folgenlosen Fahrt unter Alkoholeinfluss zu und auch nur dann, wenn der/die Betroffene keine erkennbaren, alkoholbedingten Ausfallerscheinungen hat. Ansonsten handelt es sich um eine Straftat, bei der die Staatsanwaltschaft über den Ausgang des Verfahrens entscheidet.

Bericht der Polizei Bad Kötzting