Landkreis liefert Gründungsbausteine für bayernweite Open Data Plattform – Landrat hebt Mehrwert für Unternehmen und die Zivilgesellschaft hervor – „Ein besseres Bayern durch Daten: Einfach vertrauenswürdig, vernetzt“, mit diesem Slogan ist die Plattform Open Data Bayern am 22. Mai gestartet. Als einer von zwei kommunalen Pionieren mit dabei – der Landkreis Cham. „Daten sind der Treibstoff der digitalen Gesellschaft. Deswegen betreibt der Landkreis Cham schon seit 2015 eine eigene OpenData-Plattform“, erläutert Landrat Franz Löffler.

Diese sei nun „Gründungsbaustein“ der neuen bayernweiten Plattform der Bayerischen Agentur für Digitales www.opendata.bayern, auf der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab sofort kostenlos öffentliche Daten von Staat und Behörden abrufen können.

Landkreis Cham Vorreiter in Bayern
„Damit schaffen wir einen Mehrwert für Wissenschaft, Verwaltung, Unternehmen – für die Zivilgesellschaft“, ist sich Landrat Löffler sicher. „Der Landkreis Cham ist hier wieder einmal ein Vorreiter in Bayern.“ Denn neben dem Landkreis Cham liefert zum Start der Plattform nur die Stadt Würzburg Daten. Die restlichen Daten sind dem Geoportal Bayern entnommen. Weitere Daten sollen aber sukzessive hinzukommen.

Wenn man so derzeit auf „Daten entdecken“ klickt, taucht erst einmal der Landkreis Cham auf. Von 772 Datensätzen liefert der Landkreis immerhin 227 – von Naturdenkmälern und Landschaftsbestandteilen bis hin zu Radwegen im Landkreis Cham. „Wir haben mit unserem interkommunalen Geoinformationssystem über Jahre hinweg ein umfangreiches und funktionierendes Werkzeug für die Gemeinden, den Landkreis, aber auch die Unternehmen und Bürger aufgebaut“, erläutert Dr. Ulrich Huber, verantwortlich für das Geoinformationssystems am Landratsamt. „Wir haben konsequent daran gearbeitet, Daten für alle bereitzustellen. Denn Daten sollen nutzbar sein. Es hilft nichts, wenn die Informationen in Archiven verstauben.“

Digitale Welt lebt von Daten
In erster Linie spricht das kommunale Angebot Planungsbüros, Architekten, Verlage und ähnliche Betriebe an. Aber auch interessierte Bürger, Vereine und Touristiker kämmen hier auf ihre Kosten. Darüber hinaus haben die OpenData-Nutzer die Sicherheit, stets mit aktuellen Datenbeständen der Landkreisverwaltung versorgt zu werden. „Die digitale Welt lebe davon, dass Daten genutzt und Synergien erkannt werden“, fasst Landrat Franz Löffler zusammen.

Das Interkommunale Geoinformationssystem des Landkreises Cham (IkGIS-Cham) ist eine funktionierende, kommunale Geodateninfrastruktur für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft. Das IkGIS-Cham wird laufend weiterentwickelt und den steten technischen Innovationen angepasst, frei nach dem Motto: Bei den meisten kommunalen Verwaltungshandlungen spielt der geographische Raumbezug eine Rolle. Daher ist eGovernment ohne GIS nicht realisierbar. Weitere Informationen unter: www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/

Weitere Informationen können der Pressemitteilung des Bayerischen Digitalministeriums entnommen werden: https://www.stmd.bayern.de/bayerisches-digitalministerium-buendelt-oeffentliche-daten-auf-neuer-plattform-gerlach-datenmodellen-gehoert-die-zukunft/

Neue Online-Möglichkeit für Erstattung von Fahrtkosten zur Schule – Landkreis erleichtert in Zusammenarbeit mit 59 Schulen Antragstellung – Rund 660 Eltern, Schülerinnen und Schüler stellen jedes Jahr einen Antrag beim Landkreis Cham, um die Kosten der Schülerbeförderung erstattet zu bekommen. Die Antragstellung ist nun zusätzlich digital möglich. Ein Ausdrucken bzw. eine Unterschrift ist dabei nicht erforderlich. Durch diese neue Möglichkeit können die 59 beteiligten Schulen die Schulzugehörigkeit, Unterrichtsform und Unterrichtszeiten direkt bestätigen. Der eigene Weg zum Schulsekretariat entfällt. Zudem können die Daten in der Mobilitätszentrale am Landratsamt umgehend genutzt werden, ganz im Sinne der Digitalisierung.

Der digitale Weg zur Kostenerstattung

Der Landkreis Cham stellt auf seiner Internetseite www.landkreis-cham.de die Formulare “Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei ÖPNV-Benutzung auf dem Schulweg“, “Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg“, “Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei Kfz-Benutzung auf dem Schulweg“ jeweils als Online-Formular zur Verfügung. Diese sind unter „Breitband Kreiswerke“_“Mobilität“_“Schülerbeförderung“_“Formulare“ oder über die Formularsuche (mit Hilfe des Schlagwortes „Schülerbeförderung“) zu finden.

Wenn Unsicherheiten zum Antrag bestehen, kann über den Button “Druckversion herunterladen” vorab das Formular in PDF-Form heruntergeladen werden. So kann man sich einen Überblick verschaffen, was alles angegeben werden muss und welche Unterlagen benötigt werden. Aber auch das Online-Formular selbst führt Schritt für Schritt durch die Antragstellung und bietet dabei auch Hilfe. Bei komplizierten Fragestellungen ist neben der Frage ein „?“ zu finden. Dahinter stehen Hilfestellungen bereit. Denn im Online-Formular sind wichtigen Abfragen als Pflichtfelder markiert. So entstehen keine lückenhaften Anträge und langwierige Nachfragen können verhindert werden. Natürlich stehen die Mitarbeitenden der Mobilitätszentrale persönlich, telefonisch unter +49 (9971) 78-480 oder per Mail schuelerbefoerderung@lra.landkreis-cham.de (am besten zusammen mit einem Screenshot) für Fragen zur Verfügung.

Abschließend noch ein wichtiger Tipp: Nach dem Absenden des Antrags besteht die Möglichkeit mit dem Button “PDF-Download” ein ausgefülltes Exemplar herunterzuladen. Sollte es Probleme mit dem Online-Antrag geben, kann dieses als Beleg genutzt werden.

Informationen zur Kostenerstattung

Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (nicht in Teilzeit), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen, sowie Berufsschulen erstattet der Landkreis die Kosten der als notwendig anerkannten Beförderung, soweit die Kosten im Schuljahr die Familienbelastungsgrenze innerhalb der Familie übersteigen. Vorrangig muss die Beförderung zur Schule mit Hilfe der öffentlichen Verkehrsmittel erfolgen. Private Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw, Motorrad, Moped) werden nur anerkannt, wenn sie notwendig sind. Genaue Details unter: https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/schuelerbefoerderung/

Hilfe für Härtefälle bei Heizkosten  – Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas – Das Landratsamt Cham informiert: Wer mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Koks oder Kohle heizt, kann seit 15. Mai einen Antrag auf Unterstützung beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Einkaufspreis 2022 mindestens doppelt so hoch war als der festgelegte Referenzpreis. Die Referenzpreise, sind wie folgt festgelegt: Heizöl 71 Cent (ct/l), Flüssiggas 57 ct/l, Holzpellets 24 ct/kg, Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm (ct/kg), Holzbriketts 28 ct/kg, Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle und Koks 36 ct/kg; jeweils inklusive Umsatzsteuer. 80 Prozent der Kosten, die über das Doppelte dieses Preises hinausgehen, übernimmt der Bund. Die Entlastung muss mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen. Der maximale Hilfebetrag je Haushalt liegt bei 2.000 Euro.

Der Antrag sowie weitere detaillierte Informationen und einen Härtefallhilfe-Rechner sind im Internet unter folgendem Link: www.stmas.bayern.de/energiekrise/ zu finden. Hilfe bei der Antragstellung, insbesondere wenn kein Zugang zum Internet besteht oder man kein Elster-Zertifikat besitzt, bietet die Hotline 089/59976061122.

Berichte: Landratsamt Cham