Berichte: Landratsamt Amberg-Sulzbach

Manöver der Bundeswehr – Zugübung im Rahmen von Dynamic Front findet Ende März statt – Das Landratsamt Amberg-Sulzbach informiert über ein Manöver der Bundeswehr vom 20. bis 31. März 2023. Das Manöver findet sowohl auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr als auch im freien Gelände statt. Im Landkreis Amberg-Sulzbach sind die Städte Auerbach, Hirschau, Schnaittenbach und Vilseck sowie die Gemeinden Edelsfeld, Freihung, Gebenbach, Hahnbach, Hirschbach, Königstein und Neukirchen als Übungsraum angemeldet. An dem Manöver nehmen insgesamt 50 Soldaten teil und es kommen 15 Radfahrzeuge zum Einsatz.

Jugendschutz bei Festen – Infoabend am 27. März in Amberg – Der Arbeitskreis Jugendschutz beim Gesundheitsamt bietet für die Fest- und Kirwaveranstalter auch heuer einen Infoabend an. Am Montag, 27. März um 19 Uhr sind interessierte Festveranstalter nach Amberg in das Jugendzentrum KLÄRWERK, Bruno-Hofer-Str. 8 eingeladen.

Vertreter der Polizei, der Jugendämter des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg sowie des Gesundheitsamtes erläutern die verbindlichen Regelungen für den Barbetrieb bei Festen und gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz bei Festen und geben Tipps, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden sollten.

Eingeladen sind neben den Vorsitzenden von Vereinen oder Jugendorganisation, die heuer ein Fest, eine Kirwa oder eine Party mit Barbetrieb veranstalten, auch weitere Mitarbeiter, insbesondere Bedienungen und Barpersonal.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder erhält eine Teilnahmebestätigung.

Die Veranstalter hoffen auf viele interessierte Teilnehmer und ihre Fragen. Weitere Präsenzveranstaltungen finden in diesem Jahr nicht mehr statt. Seit dem vergangenen Jahr steht für alle Interessierten alternativ zur Präsenzveranstaltung auch eine Onlineschulung (ggf. mit Zertifikat) zur Verfügung: www.kreis-as.de/jugendschutz.

Dort stehen auch weitere Informationen und die aktuelle Version der Merkblätter zum Selbstausdruck bereit. Für Rückfragen können sich Interessierte an das Gesundheitsamt Amberg-Sulzbach wenden, telefonisch unter 09621 39-7602 oder per E-Mail an gesundheitsfoerderung@amberg-sulzbach.de.

Führerschein-Umtausch – Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran // Umtausch ab sofort möglich – Rund 43 Millionen Führerscheine müssen laut ADAC in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Bis Mitte Januar dieses Jahres mussten dies die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 erledigen, davor waren bereits die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Aktuell ist die nächste Führerschein-Umtauschphase angelaufen. Bis spätestens 19. Januar 2024 müssen alle ihren Führerschein tauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Um Engpässen und erhöhten Wartezeiten zu entgehen, rät die Verkehrsbehörde Amberg-Sulzbach zu einem frühzeitigen Umtausch. Dieser kann ab sofort erfolgen.

EU-weit sollen die Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden. Das ist der Hintergrund der Umtauschaktion. Generell gelten für den Führerscheinumtausch in Deutschland gestaffelte Fristen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach aktuell in einer Pressemitteilung schreibt, hat nun die nächste Führerschein-Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 begonnen. Ihre Frist läuft bis zum 19. Januar 2024. Bis dahin müssen sie bei der Führerscheinstelle ihren neuen Kartenführerschein beantragt haben.

Hier die Umtauschfristen für die alten Führerscheine (grau, rosa oder DDR), welche bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.07.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024 (derzeit zum Umtausch aufgefordert)
1971 oder später 19.01.2025

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte findet man auf der Führerschein-Vorderseite unter Nr. 4a.

Hier die Umtauschfristen für Kartenführerscheine, die ab 1.1.1999 bis einschließlich 18.1.2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Um den von der kommenden Frist betroffenen Bürgern einen zeitnahen Umtausch zu ermöglichen, empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, bereits jetzt unter www.amberg-sulzbach.de/termine einen Termin zu buchen.

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein im Original, ein biometrisches Lichtbild und eine aktuelle Karteikartenabschrift, sofern der Originalführerschein nicht durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde.

Zusätzlich können beispielsweise bei LKW-Klassen (Alt-Klasse 2) weitere Unterlagen wie ärztliches und augenärztliches Gutachten zur Verlängerung erforderlich sein.

Die Kosten für den Umtausch betragen derzeit 30,40 Euro inklusive Direktversand.

Bei der Umschreibung des Führerscheindokuments bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen erhalten. Der Umtausch ist verpflichtend und erfolgt ohne Prüfung.

Die Gültigkeit des neu erstellten Führerscheindokuments ist auf 15 Jahre befristet. Wer mit seinem alten Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld.