Berichte des Landratsamtes Neustadt/Wn. / Bild: Archivbild

Lkr. NEW.  Das Landratsamt NEW erinnert alle Sport und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab an die Beantragung der Vereinspauschale.

Der Freistaat Bayern setzt auch im Jahr 2022 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort. Der Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage (www.neustadt.de, StartseiteBeratung & Bürgerservice Formulare V Vereinspauschale 2022 Antrag) zum Download zur Verfügung. Die Frist zur Abgabe endet am 1. März 2022. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Im Jahr 2021 erhielten insgesamt 87 Sport und Schützenvereine aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab eine Förderung in Höhe von 360.374,30 €. Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt NEW, Frau Sonja Prößl, unter der Tel.Nr. 09602/792130 oder per Email: sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.

Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausführlich auf seiner Homepage (https://www.stmi.bayern.de/sug/sport/foerderung/vereinspauschale/ ) über die Förderung.

Lkr. NEW.  Das kostenlose Beratungsangebot der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt WeidenNeustadt ist auch in CoronaZeiten persönlich für
Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis da.

Gerade in Zeiten der Unsicherheit ist es wichtig, schnell und unbürokratisch Rat und Hilfe zu erhalten. Mit einem entsprechenden Hygienekonzept kann die Beratung zeitnah persönlich, telefonisch oder per Email erfolgen. Die Sozialpädagoginnen Lisa Loreth und Mona Michel informieren und begleiten Frauen, Männer und Paare in der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren des Kindes. Die Beratung bietet Orientierung über soziale und gesetzliche Leistungen sowie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.

Zu Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Lebensabschnitt als Eltern oder zur Vereinbarkeit von Familie und Studium, Ausbildung oder Beruf können im Gespräch Lösungswege erarbeitet werden. In einem Schwangerschaftskonflikt unterstützt das Beratungsgespräch im Entscheidungsprozess; die erforderliche Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB kann ausgestellt werden.

Informiert wird auch zu den Themen Familienplanung und Verhütung.

Ab Montag, den 17.01.2022 gilt die 3GRegel für den Besuch der Schwangerschaftsberatungsstelle.
Die Beratungsstelle in der Maistraße 79 in Weiden ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr besetzt. Bei Bedarf werden auch außerhalb dieser Öffnungszeiten Beratungstermine angeboten. Telefonische Terminvereinbarung unter 09602/79 6010.

Weitere Informationen auf der Homepage unter https://www.neustadt.de/familiebildung/schwangerenberatung/