Bericht und Bild: Bundespolizei Waldmünchen

Miltach.  Unbekannte haben am Montagabend (27. September) auf Höhe Miltach Holzschilder und Steine auf den Schienenköpfen abgelegt. Ein  Zug der Oberpfalzbahn konnte vor dem Hindernis noch rechtzeitig abbremsen. Die Bundespolizei Waldmünchen ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Der Fahrdienstleiter Cham teilte gegen 18:15 Uhr mit, dass auf der Bahnstrecke Cham – Bad Kötzting, Höhe Miltach, unbekannte Personen Holzschilder und Steine auf die Gleise abgelegt hatten. Der Triebfahrzeugführer eines zu diesem Zeitpunkt 40 km/h fahrenden Zuges der Oberpfalzbahn leitete eine Schnellbremsung ein. Der Zug kam vor dem Hindernis zum Stehen. Der Lokführer stieg aus und räumte die Gegenstände beiseite. Anschließend konnte er die Fahrt nach Cham fortsetzen.

Fahrgäste wurden durch die Schnellbremsung nicht verletzt. Am Zug entstand keinerlei Sachschaden. Aufgrund des Vorfalles verspätete sich der betroffene Zug. Eine Streife der Bundespolizei Waldmünchen eilte an den Tatort und nahm den Sachverhalt auf. Ein Zeuge meldete sich bei der Streife und gab an, dass sich zum Tatzeitpunkt zwei Kinder in Gleisnähe aufgehalten hatten.

Die Bundespolizei Waldmünchen ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Ob die beiden Kinder als Verursacher in Frage kommen, ist Gegenstand der Ermittlungen. In diesem Zusammenhang warnt die BPOLI Waldmünchen Kinder und Jugendliche: Das Auflegen von Steinen und anderen Gegenständen auf Schienen ist für euch und andere ein gefährliches Spiel!

Züge nähern sich fast lautlos und haben einen langen Bremsweg. Wenn Ihr den Zug bemerkt, kann es schon zu spät sein, um sich noch aus dem Gefahrenbereich zu retten.

Durch aufgelegte Gegenstände wird dem Zug ein Hindernis bereitet. Im schlimmsten Fall können Züge entgleisen. Durch die Splitterwirkung der überfahrenen Steine können Personen, die in der Nähe stehen, verletzt werden.

Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge eines Aufenthaltes im Gleisbereich sein. Entstandene Personen- und Sachschäden können zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.