Neumarkt

Anmeldung zur Mittagsbetreuung oder Hort ab sofort möglich

Im Zeitraum vom 01.03.2024 bis zum 30.04.2024 ist die Anmeldung von Schulkindern zur Mittagsbetreuung an den Grundschulen oder zur Betreuung in den Horten möglich. Bei einer Anmeldung bis zum 30.04.2024 ist ein entsprechender Platz in der Mittagsbetreuung gesichert. Bei einer Hortanmeldung ist ein Platz erst sicher, sobald eine Zusage des jeweiligen Hortes zugeht.

Wenn noch nicht klar ist, ob das Kind einen Platz in der Mittagsbetreuung braucht, raten wir trotzdem zu einer Anmeldung vor dem 30.04.2024. Sollten man sich im Anschluss gegen die Mittagsbetreuung entscheiden, kann bis zum 30.09.2024 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Link zur Anmeldung: www.neumarkt.de/leben-soziales/schulen/grundschulen/betreuung-schulkinder/

Neumarkt

Telefonbetrüger 2024 – Herrmann startet Präventionskampagne

Digitale Bauanträge ab sofort möglich

Die Stadt Neumarkt geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen und führt den digitalen Bauantrag ein. Dank der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) des Landesgesetzgebers ist es nun möglich, Bauanträge vollständig online einzureichen.

Was bedeutet das konkret? Bauanträge können nun bequem über das BayernPortal eingereicht werden, ohne dass aufwendige Papierdokumente erforderlich sind. Antragsformulare, Berechnungen, Pläne und weitere Unterlagen werden digital übermittelt und direkt in das Fachsystem OTS der Stadtverwaltung übertragen.

„Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden“, betont Bayern Bauminister Christian Bernreiter. „Ich freue mich, dass nun auch die Stadt Neumarkt dazukommt und damit schon 79 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten, bei 27 weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits mehr als drei Viertel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon mehr als 16.000 digitale Anträge eingereicht worden.“

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgt durch die Mitarbeiter der Bauordnungsverwaltung. Auch das technische Sachgebiet Bauordnungsamt wird in den Prüfungsprozess integriert. Für den Fall, dass zusätzliche Unterlagen benötigt werden, können diese einfach und sicher über das städtische Bürgerserviceportal nachgereicht werden.

„Wir legen großen Wert darauf, den Bürgern und Bauprofis einen zeitgemäßen und digitalen Service anzubieten“, erklärt Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn. „Die Möglichkeit, Unterlagen online ein- und nachzureichen, erleichtert den Prozess für alle Beteiligten.“

Damit ist eine vollständig digitale Bearbeitung ohne Papierakten möglich. Es steht den Antragstellern jedoch frei, weiterhin Anträge in Papierform einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/aemter-und-dienstleistungen/wo-erledige-ich-was/digitaler-bauantrag/ oder direkt bei Maximilian Kaminsky von der Bauordnungsverwaltung (Tel. 09181 255-1620).

Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Neumarkt

Die Stadt Neumarkt erstellt aktuell einen qualifizierten Mietspiegel, um die ortsübliche Vergleichsmiete transparent und rechtssicher zu ermitteln. Ein Mietspiegel ist für Mieter und Vermieter eine unverzichtbare Informationsquelle zur Bestimmung der angemessenen Miete. Er basiert auf den üblichen Entgelten, die für vergleichbaren Wohnraum in der Stadt in den letzten sechs Jahren vereinbart wurden.

Im Rahmen einer umfassenden Erhebungsaktion werden zwischen dem 8. und 11. März 2024 per Zufallsauswahl mietspiegelrelevante Haushalte per Brief kontaktiert. Die Beantwortung der Fragen ist gemäß dem Mietspiegelreformgesetz (MsRG) § 2 verpflichtend und kostenlos. Die Teilnahme kann entweder durch Rücksendung eines ausgefüllten Fragebogens im beiliegenden Freiumschlag an das beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen oder online über einen verschlüsselten Link erfolgen.

Die Bürgerinnen und Bürger von Neumarkt werden gebeten, sich aktiv an der Befragung zu beteiligen, um die Erstellung des neuen Mietspiegels zu unterstützen. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Befragung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projektes gelöscht.

Die Stadtverwaltung bedankt sich im Voraus für die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Neuerstellung des Mietspiegels.