Ein Nachmittag im Mühlweg in Etzelwang endet für eine 77-jährige Pedelecfahrerin mit schweren Kopfverletzungen. Ein fünfjähriges Mädchen lief unvermittelt aus einer schlecht einsehbaren Einfahrt.


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Foto: Archivbild / J. Masching

Mädchen läuft aus verdeckter Einfahrt

Am Samstag, 7. Juni 2026, gegen Nachmittag, waren eine 77-jährige Pedelecfahrerin und ihr Ehemann gemeinsam auf dem Mühlweg in Etzelwang unterwegs, als es zu dem folgenschweren Zusammenstoß kam. Ein fünfjähriges Mädchen lief ohne Vorwarnung aus einer Grundstückseinfahrt auf die Straße. Die Einfahrt war von einer hohen Hecke flankiert und für Verkehrsteilnehmer kaum einsehbar. Das Kind geriet direkt in das Vorderrad des Pedelecs.

Beide stürzen – schwere Verletzungen bei der Radfahrerin

Durch den Zusammenstoß kamen sowohl die Pedelecfahrerin als auch das Mädchen zu Fall. Die 77-Jährige trug zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm und erlitt schwere Kopfverletzungen. Sie wurde umgehend mit dem Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Laut Polizeiangaben besteht mittlerweile keine Lebensgefahr mehr. Das Mädchen erlitt leichtere Verletzungen und wurde vorsorglich ebenfalls ins Krankenhaus gebracht – noch am selben Tag konnte es wieder entlassen werden.

Helmpflicht: Was das Gesetz und Experten raten

In Deutschland besteht für Radfahrende keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch empfehlen Verkehrssicherheitsexperten das Tragen eines Helms dringend – insbesondere auf Pedelecs, die aufgrund ihrer Motorunterstützung deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen als herkömmliche Fahrräder. Wie dieser Unfall zeigt, kann das Fehlen eines Helms bei einem Sturz über das Ausmaß der Verletzungen entscheiden. Weiterführende Informationen zu Sicherheitsempfehlungen und rechtlichen Grundlagen rund ums Radfahren bietet der ADAC Fahrrad- und Pedelecratgeber.

Unfallursache und Sichtbehinderung

Ein wesentlicher Faktor bei diesem Unfall war die eingeschränkte Sichtbarkeit an der Einfahrt: Die hohe Hecke verhinderte, dass die Radfahrerin das Kind rechtzeitig erkennen konnte. Für Grundstückseigentümer ergibt sich daraus eine Verantwortung: Bepflanzungen im Bereich von Grundstückszufahrten sollten so gehalten werden, dass ausreichende Sicht für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Die Polizeiinspektion Amberg hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.