Polizei

Die Polizei Furth im Wald führte am vergangenen Samstag eine Schwerpunktaktion in Sachen Alkohol am Steuer durch. Im Stadtgebiet Furth im Wald und auf der Bundesstraße 20 wurden mehrere Fahrzeuge kontrolliert. Bei zwei Fahrzeugführern wurde eine Alkoholisierung über dem gesetzlichen Grenzwert festgestellt.

Im Rahmen des bayernweiten Verkehrssicherheitsprogramms 2030 – Bayern mobil, sicher ans Ziel – führten mehrere Polizeibeamte der Polizei Furth im Wald, am 02. März 2024, stationäre und mobile Verkehrskontrollen im Bereich Furth im Wald durch. Hierbei wurden rund 50 Fahrzeuge einer Kontrolle unterzogen.

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Gegen 11.00 Uhr wurde ein 42-jähriger Mann im Stadtgebiet mit seinem E-Scooter einer Kontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass der in Furth im Wald wohnende Mann unter Alkoholeinfluss stand. Im Ortsteil Ränkam kam es gegen 19.00 Uhr zu einer Kontrolle eines 35-jährigen Pkw-Fahrers aus dem Stadtgebiet Cham. Auch bei diesem Mann nahmen die Einsatzkräfte deutlichen Alkoholgeruch wahr.

Eschenbach Polizei
Foto: Pixabay

Die Weiterfahrt wurde beiden Verkehrsteilnehmern untersagt, den wer unter Alkoholeinfluss fährt, gefährdet leichtfertig sich selbst und das Leben sowie die Gesundheit Anderer. Bei beiden Fahrzeugführern lag der festgestellte Alkoholwert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Die Folgen sind die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes, ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sowie ein Fahrverbot.

Im Rahmen der Kontrollen wurde zudem gegen 21.00 Uhr auf der Bundesstraße 20 ein Kleintransporter angehalten, dessen 45-jähriger bulgarische Fahrer keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorweisen konnte. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren  nach dem Fahrpersonalgesetz eingeleitet, welches zur weiteren Verfolgung an das Bundesamt für Logistik und Mobilität abgegeben wird.

Hinweis von der Polizei:

E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Auch das Spektrum der Nutzung wird fortwährend breiter. Ob die Fahrt zur Arbeit, der schnelle Einkauf um die Ecke oder die Freizeittour – immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit der individuellen Mobilität und bewegen sich umweltbewusst und kostengünstig fort. Die Polizei weist deshalb in diesem Zusammenhang daraufhin, dass beim Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen, wie einen sogenannten E-Scooter, dieselben Promillegrenzwerte gelten wie beim Führen von anderen Kraftfahrzeugen in Deutschland.

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