Zusammenstoß im Kreisverkehr

Am Dienstag gegen 17.45 Uhr befuhr ein 51-jähriger Schongauer mit seinem Auto die innere Spur im Kreisverkehr am Nabburger Torplatz. Auf Höhe der Ausfahrt zum Kurfürstenring wollte er aus dem Kreisverkehr ausfahren und übersah hierbei offensichtlich das Auto eines 67-jährigen Ambergers, welcher auf der äußeren Spur im Kreisverkehr unterwegs war. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wodurch ein Sachschaden in Höhe von etwa 8.000 EUR entstand. Glücklicherweise wurde keiner der Beteiligten hierbei verletzt. 

Unversperrtes Fahrrad entwendet

Ein 55-jähriger Amberger stellte am Montag gegen 18.00 Uhr sein Fahrrad im Wert von etwa 1.700 EUR in der Raigeringer Straße vor einem Wohnhaus ab. Als er am Dienstag zur Mittagszeit zum Abstellort zurückkam, bemerkte er das Fehlen seines Fahrrades. Die Polizeiinspektion Amberg hat hierzu die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet.

Polizeibeamte verletzt Polizei Raub Diebstahl Einsatz Polizei Oberpfalz Oberviechtach
Bild: J. Masching

Auffahrunfall mit zwei leichtverletzten Personen

Ein 76-jähriger Amberger befuhr am Dienstag gegen 15.20 Uhr gemeinsam mit seiner 72-jährigen Ehefrau den Kaiser-Ludwig-Ring in Richtung Bahnhof. An der Ampelanlage zur Bahnhofstraße verringerte der Rentner seine Geschwindigkeit, was ein 56-jähriger Amberger offensichtlich zu spät erkannte und mit seinem Auto auffuhr. Durch den Zusammenstoß wurde sowohl der 76-Jährige, wie auch seine Beifahrerin, leicht verletzt und mussten in einem Krankenhaus notärztlich versorgt werden. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von etwa 4.000 EUR.

Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz – E-Scooter ohne gültigen Versicherungsnachweis kontrolliert

Am Dienstag, kurz vor 08.00 Uhr, wurde am Pfalzgrafenring ein 14-jähriger Amberger mit seinem E-Scooter einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da am Scooter lediglich ein schwarzes Versicherungskennzeichen (Gültigkeit bis 01.03.2024) angebracht war und somit kein gültiger Versicherungsschutz besteht, wurde ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde vor Ort polizeilich unterbunden und der Jugendliche seinen Erziehungsberechtigten übergeben.