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Die Polizei Furth im Wald führte am Wochenende eine Schwerpunktaktion in Sachen Alkohol und Drogen am Steuer durch. Im Zuständigkeitsbereich der Inspektion wurden mehrere Fahrzeuge kontrolliert. Bei vier Fahrzeugführern wurde eine Alkoholisierung bzw. ein vorausgegangener Cannabiskonsum festgestellt.

Im Rahmen des bayernweiten Verkehrssicherheitsprogramms 2030 – Bayern mobil, sicher ans Ziel – führten Beamte der Polizei Furth im Wald am Samstag und Sonntag stationäre und mobile Verkehrskontrollen durch. Hierbei wurden rund 40 Fahrzeuge einer Kontrolle unterzogen.

Am Samstag, gegen 12.30 Uhr, wurden ein 20-jährigen Fahranfänger im Stadtgebiet Furth im Wald kontrolliert. Die Beamten stellten bei dem jungen Mann deutliche Anzeichen fest, dass dieser zuvor Cannabis konsumiert hatte. Er selbst räumte ein, einen Joint geraucht zu haben. Ein Drogentest, bei dem im Stadtgebiet Furth im Wald wohnhaften 20-Jährigen, verlief zudem positiv.

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Foto: S. Zeilmann

Kurze Zeit später stellten die Beamten auf der Böhmerstraße bei einem 30-jährigen Chamer ebenfalls Anzeichen auf vorausgegangenen Cannabiskonsum fest. Dieser wollte mit seinem Pkw nach Tschechien ausreisen.

Bei den beiden Cannabiskonsumenten wurde jeweils eine Blutentnahme durchgeführt. Sollte die Untersuchung der Blutproben einen Wert über dem geltenden Grenzwert ergeben, hat dies jeweils die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes, ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sowie ein Fahrverbot zur Folge.

Am Sonntag, gegen 03.00 Uhr, wurde eine 58-jährige Neukirchnerin wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Anzeige gebracht. Die Frau wurde in ihrem Heimatort einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde deutlicher Alkoholgeruch bei der Dame festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert über 1,1 Promille. Die Frau musste sich einer Blutentnahme unterziehen und ihr Führerschein wurde ihr umgehend vorläufig entzogen.

Gegen 04.20 Uhr stellten die Beamten der Polizei Furth im Wald erneut in Neukirchen b. Hl. Blut bei einer 40-jährigen Fahrzeugführerin eine Alkoholisierung fest. Der festgestellte Wert lag hier im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Die Rechtsfolgen für die Frau sind die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes, ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, sowie ein Fahrverbot.

Die Weiterfahrt wurde allen vier Verkehrsteilnehmern untersagt, denn wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führt, gefährdet leichtfertig sich selbst und das Leben sowie die Gesundheit Anderer.