Polizei

VW Golf angefahren

Am Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 18.00 Uhr wurde in der Krankenhausstraße der VW Golf eines 27-jährigen Amberger angefahren. Das Fahrzeug stand am Parkplatz der Rettungswache mit der Front in Richtung Krankenhausstraße. Dort fuhr ein bislang unbekannter Fahrzeugführer gegen die vordere Stoßstange und beschädigte diese. Das Nummernschild wurde verbogen, die Parksensoren beschädigt und die Kunststoffstoßstange war gebrochen. Der Schaden wird auf ca. 1000,- Euro geschätzt, Hinweise bitte an die Polizei Su.-Ro. unter der Telefonnummer 09661/87440.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

25.05.2024, 19:40 Uhr. Ein 63-Jähriger befuhr mit seinem PKW den Habichtweg in Postbauer-Heng. An einer Einmündung missachtete er die Vorfahrt eines 16-Jährigen,welcher mit einem Kleinkraftrad unterwegs war. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Fahrer des Kleinkraftrades wurde leicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand minimaler Sachschaden.

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Symbolbild Polizei

Ladendieb schlug dreimal zu – Verkäuferin konnte ihn wiedererkennen

Am Samstag Abend kurz vor Ladenschluss, meldete sich eine Angestellte eines Verbrauchermarktes in der Mitterteicher Straße bei der Polizei, um einen Ladendiebstahl anzuzeigen. Dreimal hatte die Belegschaft des Marktes in der vergangenen Woche nur das Nachssehen, als ein Mann bei der Selbstbedienungskasse bezahlte und nicht alle Waren dort über den Scanner zog und abrechnete. Eine aufmerksame Mitarbeiterin erspähte nun den Mann, als er erneut den Laden betrat und verständigte sofort die Polizei.

Der 40jährige staunte nicht schlecht, als ihm der Tatvorwurf gemacht wurde. Auf Frischfisch und Tiefkühlgarnelen hatte es der Mann abgesehen, für einen Gesamtwert von 78 EUR. Da der geständige Ladendieb keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde zur Sicherung des Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft gleich eine Sicherheitsleistung (entspricht einer zu erwartenden Geldstrafe) erhoben. Anschließend konnte der Herr wieder von Dannen ziehen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

In den Nachmittagsstunden des Samstag, 25.05.24, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Neunburg v.W., in der Amberger Straße, einen 67jährigen Neunburger, welcher mit seinem Peugeot-Roller auffällig schnell unterwegs war. Hierbei stellte sich heraus, dass es sich nicht mehr um ein Mofa sondern um ein Kleinkraftrad handelt, für welches der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besaß. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Roller zur Beweisführung vorübergehend sichergestellt. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Ohne Führerschein und Zulassung unterwegs

Am Samstag wurde ein Citroen mit französischen Kennzeichen durch eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Regenburg kontrolliert. Der Pkw war auf der A3 in Richtung Serbien unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Pkw in Frankreich abgemeldet wurde. Der 33jährige Fahrer des Citroen hatte außerdem einen gefälschten Führerschein dabei. Im Lauf der Kontrolle gab er schließlich zu, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde und er sie noch nicht wieder erteilt bekommen hat. Gegen den Mann wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Mann musste eine erhebliche Sicherheitsleistung hinterlegen.

Leicht alkoholisierte Autofahrerin kontrolliert

Am 25.05.2024 wurde in den späten Abendstunden eine 22-jährige Pkw-Fahrerin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde durch die Polizeibeamten Alkoholgeruch wahrgenommen. Da ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest positiv verlief und einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich ergab, wurde ein gerichtsverwertbarer Test durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld von 500 €, 1 Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

In den frühen Morgenstunden des 26.05.2024 kontrollierten Beamte der Polizei Regenstauf einen PKW in Lappersdorf Kareth. Fahrzeugführer und Beifahrer versuchten noch die Sitzplätze zu tauschen, konnten jedoch die aufmerksamen Beamten mit ihrem Vorhaben nicht täuschen. Dem 20-jährigen Fahrzeugführer, welcher nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dem Beifahrer und Halter des Fahrzeugs erwartet ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ladendiebstahl

Einer aufmerksamen Kassiererin eines Verbrauchermarktes fiel am 25.05.2024 kurz vor Feierabend eine Gruppe von mehreren Personen auf, welche sich auffällig verhielten. Die Kassiererin verständigte umgehend die Polizei, nachdem diese konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat hatte. Bei der anschließenden polizeilichen Überprüfung wurde festgestellt, dass einer aus der Gruppe mehrere Kleidungsstücke im mittleren zweistelligen Wert gestohlen hatte. Der Beschuldigte, welcher keinen festen Wohnsitz im Inland hat, wurde nach Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen sowie nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft entlassen.