Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 01.04.2024, gegen 07:20 Uhr, kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Grenzkontrollen an der St 2154 ein Fahrzeuggespann mit tschechischer Zulassung. Die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE konnte der tschechische Fahrer nicht vorweisen.

Ebenfalls am 01.04.2024, gegen 08:20 Uhr, wurde durch die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Grenzkontrollen an der St 2154 ein Audi mit deutscher Zulassung kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass gegen den Fahrer mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit eine rechtskräftige Fahrerlaubnissperre besteht.

In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt unterbunden und Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstellt.

Bundespolizei Waidhaus Polizei Amberg
Foto: Polizei

Zu Fuß auf der Autobahn festgestellt – Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstellt

Am 31.03.2024, gegen 10:40 Uhr, wurden die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus auf einen bulgarischen Staatsbürger aufmerksam, welcher zu Fuß auf dem Beschleunigungsstreifen an der BAB A6, Höhe der Anschlussstelle Vohenstrauß unterwegs war. Der Mann gab an, dass sein Mercedes-Vito mit deutscher Zulassung aufgrund Spritmangels im Bereich der Anschlussstelle Wernberg-Köblitz liegen geblieben war.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Bulgare keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Ihm wurde die Weiterfahrt unterbunden. Neben einer Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung erwartet ihn eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.