Polizei

Versuchter Callcenterbetrug

Michelsneukirchen – Eine 70-jähriger Frau aus Michelsneukirchen wurde Opfer eines Gewinnversprechens. Ein bislang unbekannter Täter teilte der Frau telefonisch mit, dass sie bei einem Gewinnspiel 39.000 Euro gewonnen hätte. Für die Zustellung des Geldes hätte die Frau einmalig Transportkosten im Wert von 900 Euro an einen Sicherheitsdienst zahlen müssen. Die Frau erkannte sofort den Betrugsversuch, so dass es zu keinen Vermögensschaden kam.

Die Polizei gibt folgende Tipps:

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Polizei
Foto: Pixabay

Diebstahl eines E-Scooters

In der Zeit von Donnerstag, 6. Juni 16 Uhr bis Montag 10. Juni 12 Uhr kam es zu einem Diebstahl in der Falkensteiner Straße in Roding. Aus einem nicht verschlossenen Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses wurde eine abgestellter E-Scooter entwendet. Der Beuteschaden beträgt ca. 750 Euro.

Mehrere versuchte Einbrüche

In der Zeit von Donnerstag 6. Juni um 20:30 Uhr bis Freitag 7. Juni in den Morgenstunden kam es zu drei Einbrüchen im Gemeindebereich Rettenbach. Bisher unbekannte Täter hebelten im besagten Tatzeitraum eine verschlossene Türe eines Geräteschuppen des EC Rettenbach auf. Gegenstände wurden hier durch die Täter nicht entwendet. 300 Meter weit entfernt hebelten vermutlich die gleichen Täter zwei Türen am Gerätehaus des DJK Rettenbach auf. Auch hier wurden keine Gegenstände entwendet. Der Sachschaden in diesen beiden Fällen beläuft sich laut Schätzungen der Polizei auf ca. 500 Euro.

Ebenfalls in Rettenbach wurde ein Baustellencontainer in der Dorfstraße 16 aufgehebelt. Aus diesem Container wurde eine Baustellstrahler im Wert von 50 Euro entwendet. Der Sachschaden am Container wird auf 800 Euro beziffert.