Bericht des Landratsamtes Cham / Bild: Symbolbild

Cham.  30 Millionen Euro stellt die Bayerische Staatsregierung im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung, um der schwer gebeutelten Tourismuswirtschaft in Bayern einen kraftvollen Neustart zu ermöglichen. Mit dem Programm sollen Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit, Besucherlenkung, Qualitätsverbesserung, Digitalisierung und e-Mobilität (Ladeinfrastruktur) möglich gemacht werden. Landrat Franz Löffler weist darauf hin, dass es weiterhin möglich ist, für die Förderung von E-Lade-Infrastruktur und für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe, Anträge zu stellen:

„Die Fördersätze in Höhe von 90 oder 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sind durchaus beachtlich und ermöglichen es den touristischen Leistungsträgern in die Qualität ihres Angebots zu investieren. Diese Fördermöglichkeit sollte genutzt werden, zumal die Fristen für die Antragstellung nun verlängert wurden“, gibt sich Landrat Löffler überzeugt.

Förderung von E-Lade-Infrastruktur für E-Bikes/Pedelecs und E-KFZ an touristischen Betrieben und Attraktionen in Bayern inkl. des dafür erforderlichen Netzanschlusses

Die Förderbedingungen sind mit pauschal 1.500 Euro pro Ladepunkt (max. 90 Prozent der förderfähigen Kosten) sehr interessant. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind, beispielsweise Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen, Apartmentbetriebe, Gaststätten und Restaurants, Campingplätze oder touristische Attraktionen. Bis 28. Februar 2022 können Förderantrage gestellt werden. Die Antragstellung ist nur online möglich unter dem Link: https://www.bayern-innovativ.de/foerderprogramme-elektromobilitaet/seite/foerderprogramm-tourismus-in-bayern-e-ladepunkte

Investitionsförderung für Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe

Die Förderung richtet sich an nichtgewerbliche Betriebe mit maximal 25 vermieteten Betten. Die Maßnahmen müssen über Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, hinausgehen. Zu den förderfähigen Investitionen zählen insbesondere auch Maßnahmen zur Aufwertung des Innen- und Außenbereichs einschließlich Werbeanlagen, Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebs einschließlich Software und die Erstellung von Webseiten, Maßnahmen für die Barrierefreiheit, die Anschaffung von Investitionsgütern und Ersatzbeschaffungen, soweit diese der Modernisierung des Betriebs dienen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 30.000 Euro, mindestens aber 4.000 Euro. Die Antragstellung ist voraussichtlich bis Ende April 2022 möglich über das Antragsportal zur Förderung der Investitionsförderung für nicht gewerbliche Klein- und Kleinstvermieter.

Info

Fragen zur Förderung von Investitionen in Klein- und Kleinstunternehmen können an die Hotline +89 5790-5010 (Mo. bis Fr. von 8.00 – 18.00 Uhr) gerichtet werden. Fragen zur Förderung von E-Ladepunkten werden unter der Hotline der Bayern Innovativ Tel. +800 0268724 (Mo. bis Do. von 9.00 – 17.00 Uhr, Fr. von 9.00 – 15.00 Uhr) oder per E-Mail kontakt@projettraeger-bayern.de beantwortet. Natürlich stehen auch die Mitarbeiter des Landratsamtes unter der Telefonnummer 09971 / 78430 für Rückfragen zur Verfügung,