Zwei Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss am Lenker bzw. Steuer – Beamte der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg kontrollierten am Donnerstagabend (07.09.2023) gegen 22.10 Uhr im Ortsteil Rummersricht den 54jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades. Im Zuge der Überprüfung stellten sie bei dem Fahrzeugführer deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Nach einem Vortest stimmte der Betroffene der Durchführung einer gerichtsverwertbaren Atemalkoholanalyse zu, welche einen Wert mehr als 0,5 Promille erbrachte. Die Beamten untersagten danach die Weiterfahrt und stellten den Zündschlüssel sicher. Schon kurze Zeit später, gegen 23.25 Uhr, ging der gleichen Streifenbesatzung in der Urspringer Straße in Gebenbach eine 51jährige Pkw-Fahrerin ins Netz.

Auch sie fiel bei der Kontrolle durch Atemalkoholgeruch auf. Bei ihr erbrachte die gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung auf der Dienststelle einen Wert von deutlich mehr als 0,5 Promille. Der Wagen der 51jährigen verblieb an der Kontrollstelle, auch hier stellten die Beamten den Fahrzeugschlüssel sicher. Beide Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße von mehr als 500 Euro, außerdem bald ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats. Im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes wird das Fehlverhalten zudem mit je vier Punkten beaufschlagt werden.

Ohne Versicherung auf dem E-Scooter unterwegs – Am Donnerstagabend gegen 21.40 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg im Industriegebiet Unterschwaig einen 19jährigen Schüler, der mit einem E-Scooter auf dem Radweg parallel zur Industriestraße unterwegs war. An dem sogenannten Elektrokleinstfahrzeug fehlte das Versicherungskennzeichen, einen gültigen Versicherungsvertrag konnte der junge Mann für seinen elektrisch motorisierten Roller ebenfalls nicht vorweisen. Der Betrieb von versicherungspflichtigen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ohne Versicherungsschutz stellt einen Straftatbestand nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar. Über eine Sanktionierung werden in diesem Fall die Justizbehörden entscheiden. Der Heranwachsende musste seinen Roller nach der Kontrolle heimschieben.

Weitere Schockanrufe im Stadtgebiet – Nachdem am Mittwochabend (06.09.2023) eine 76jährige Frau Opfer von Trickbetrügern geworden war und nach einem Schockanruf Bargeld in fünfstelliger Höhe an eine Abholerin ausgehändigt hatte (wir berichteten), setzten vermutlich die gleichen perfiden Täter ihre Masche auch am Donnerstag (07.09.2023) und Freitag (08.09.2023) fort. Am Donnerstagnachmittag wurden von einem 85jährigen im Zuge eines Schockanrufs 35.000 Euro als Kaution nach einem Verkehrsunfall, am Freitagvormittag mit der gleichen Masche von einer Seniorin 40.000 Euro eingefordert. In beiden Fällen erkannten die Angerufenen nach einiger Zeit die Betrugsmasche und verständigten zeitnah die Polizei.

Berichte der Polizei Sulzbach-Rosenberg