Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt an der Waldnaab können im Jahr 2020 wieder Antrag auf Vereinspauschale stellen. Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist der 1. März 2020 und ist strikt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen werden.

Der notwendige Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite – Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale 2020) zur Verfügung. Außerdem ist er beim Landratsamt NEW, Frau Sonja Prößl – SG 21/22, Stadtplatz 36, 1. Stock, Zimmer-Nr. A 108, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab erhältlich und kann unter der Telefonnummer 09602/79-2130 oder per Mail sproessl@neustadt.de angefordert werden.

 

Bericht des Landratsamtes NEW

Bild: Archivbild/Jürgen Masching