Weiden.   Teil 1: Der Zensus ist eine Volkszählung, die großteils auf Registerdaten beruht. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger Weidens lediglich stichprobenartig befragt. Sie wurden durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ermittelt. Persönlich befragt werden sogenannte Sonderbereiche (u.a. Wohnheime) sowie private Haushalte. Allein in der Stadt Weiden werden in der Haushaltebefragung ca. 3.800 Personen befragt.

Mit Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen, Altenwohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erhöht sich die Zahl der Befragten auf ca. 5.000 Personen. Postalisch werden zusätzlich alle Eigentümer von Wohnraum über die Gebäude- und Wohnungszählung befragt.

Die Befragten der Stadt Weiden sind deutschlandweit gesehen nur ein kleiner Teil der ca. 10 Millionen auskunftspflichtigen Personen, die im gesamten Bundesgebiet ab dem 15. Mai 2022 befragt werden. Dennoch ist für die Stadt Weiden i.d.OPf. jeder einzelne Bürger wichtig. Bitte unterstützen Sie die Stadt Weiden beim Zensus 2022 und nehmen Sie sich die Zeit für ein kurzes Interview mit den Erhebungsbeauftragten.

Teil 2:

Beim Zensus herrscht eine gesetzliche Auskunftspflicht für alle Befragten. Diese betrifft sowohl Personen privater Haushalte als auch Einrichtungsleitungen spezieller Unterkünfte. Auskunftspflichtig sind alle volljährigen Personen eines Haushaltes bzw. auch minderjährige Personen, sofern sie bereits einen eigenen Haushalt führen.

Angaben müssen für alle an der Anschrift lebenden/wohnenden Personen zum 15.Mai 2022 (Stichtag des Zensus) gemacht werden, sofern diese melderechtlich relevant sind. Der Zensus dient an dieser Stelle jedoch nicht als Kontrollinstanz, um säumige meldepflichtige Bürger zu ermitteln. Die gegebenen Daten werden nicht an das Einwohnermeldewesen weitergegeben. Dies ist gesetzlich untersagt.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weiden i.d.OPf. bedeutet die Auskunftspflicht aber nicht eine Anwesenheitspflicht zum angekündigten Termin. Es besteht eine sogenannte Proxy-Auskunftspflicht. Das bedeutet, dass eine auskunftspflichtige Person bei der Befragung anwesend sein muss, die dann stellvertretend für alle weiteren Haushaltsmitglieder Auskünfte erteilen muss.

Auf diese Weise können für alle Beteiligten Aufwand und Zeit so gering wie möglich gehalten werden. Bitte unterstützen Sie die Stadt Weiden beim Zensus 2022 und nehmen Sie sich die Zeit für ein kurzes Interview mit den Erhebungsbeauftragten.

(Bericht der Stadt Weiden / Bild: Symbolbild)